Bitcoin & Steuern in Österreich: Das musst du wissen!

Blockpit
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24.1.25
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Cover Bitcoin Steuerguide Österreich Blockpit

Bitcoin ist in aller Munde und die neuen Allzeithochs führen bei vielen zu satten Gewinnen – und damit zu Steuerfragen. Keine Sorge, Blockpit klärt auf! In diesem Guide erfährst du alles, was du über die Besteuerung von Bitcoin in Österreich wissen musst: Wie werden Gewinne versteuert, welche steuerlichen Vorteile gibt es und wie kannst du deine Steuerlast optimieren?

Wie werden Bitcoin-Gewinne besteuert?

Laut § 27b Abs. 4 EStG gelten Bitcoin und andere Kryptowährungen wie Ether oder Stablecoins als steuerpflichtige Kryptowährungen. Beim Verkauf von Bitcoin gegen Fiatgeld wie Euro fallen 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) auf den erzielten Gewinn an. Der Tausch von Bitcoin gegen andere Kryptowährungen bleibt steuerfrei.

Was ist Altbestand und Neubestand?

In Österreich regelt seit dem 1. März 2022 ein neues Gesetz die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Entscheidend ist dabei das Kaufdatum: Bitcoin, der bis zum 28. Februar 2021 gekauft wurde (Altbestand), kann nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Somit ist jeglicher Altbestand mittlerweile steuerfrei. Für ab diesem Datum erworbenen Bitcoin (Neubestand) fällt beim Verkauf gegen Fiatgeld stets eine Steuer von 27,5% auf den Gewinn an.

Bitcoin-Mining: Private oder gewerbliche Tätigkeit?

Privates Mining: Erträge aus privatem Bitcoin-Mining werden beim Zufluss mit 27,5% besteuert. Auch ein späterer Wertzuwachs unterliegt beim Verkauf diesem Steuersatz.

Gewerbliches Mining: Beim Mining im großen Stil, das als nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gilt, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Erträge daraus werden als gewerbliche Einkünfte behandelt und unterliegen der Gewerbesteuer sowie der progressiven Einkommensteuer.

Wichtig zu wissen: Ob Mining privat oder gewerblich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist das Gesamtbild – eine hohe Anzahl oder der Wert der Transaktionen allein führt nicht automatisch zu einer Einstufung als Gewerbe.

Besteuerung von Bitcoin-Lending und Borrowing

Bitcoin DeFi-Transaktionen wie Lending und Borrowing sind seit der Steuerreform klarer geregelt. Beim Lending, also der Überlassung von Bitcoin an Dritte, sind die erhaltenen Zinsen (Rewards) zum Zeitpunkt des Zuflusses mit 27,5% zu versteuern. Auch ein späterer Kursgewinn bei Verkauf unterliegt der 27,5% Steuer.

Für das Borrowing, das Ausleihen von Bitcoin, fallen hingegen keine Steuern an. Werden Bitcoin für DeFi-Vorgänge genutzt, ohne dass eine Übertragung an Dritte stattfindet, sind die erhaltenen Rewards steuerfrei. Nur beim späteren Verkauf wird der Gewinn mit 27,5% besteuert.

Bitcoin Steuer in Österreich

Wie werden Bitcoin-Verluste berücksichtigt?

Dank der Ökosozialen Steuerreform können Verluste aus Bitcoin-Verkäufen steuermindernd genutzt werden, da Kryptowerte nun ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt sind. Das bedeutet, dass Bitcoin-Verluste mit Gewinnen aus anderen Kapitalvermögen, wie Aktien oder Dividenden, verrechnet werden können.

Wichtig: Es können nur Verluste und Gewinne verrechnet werden, die mit dem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert werden. Eine Verrechnung mit Einkommen aus anderen Quellen ist nicht möglich. Nicht verrechnete Verluste können unbegrenzt in zukünftige Steuerjahre vorgetragen werden.

Automatischer KESt-Abzug für Bitcoin: Nicht immer ausreichend

Seit 2024 führt 21bitcoin die Kapitalertragsteuer (KESt) für Bitcoin-Verkäufe automatisch ab. Das vereinfacht die Steuererklärung für viele Anleger.

Aber Achtung: Eine Steuererklärung kann dennoch nötig sein, z.B. bei:

  • Fehlenden oder falschen Anschaffungskosten: Falsche Angaben führen zu pauschalen Berechnungen, die korrigiert werden müssen.
  • Verlustverrechnung: Nur über die Steuererklärung können Bitcoin-Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
  • Gewinne von ausländischen Börsen oder DeFi-Transaktionen: Diese müssen selbstständig deklariert werden.

Ein Krypto-Steuerrechner hilft, alle Transaktionen zu tracken, Verluste zu nutzen und Steuern korrekt zu berechnen. So bleibst du compliant und nutzt alle Steuervorteile.

Einkünfteermittlung und gleitender Durchschnittspreis (ACB)

Bei Bitcoin-Verkäufen wird der Gewinn als Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten berechnet. Bei Tauschgeschäften gilt der Wert der erhaltenen Kryptowährung als Veräußerungserlös.

Für Bitcoin, die ab dem 1. März 2022 gekauft wurden und auf derselben Adresse liegen, müssen die Anschaffungskosten über den gleitenden Durchschnittspreis (ACB) ermittelt werden.

Nicht in den gleitenden Durchschnittspreis gehen ein:

  • Altvermögen; liegt Alt- und Neuvermögen vor, kann der Steuerpflichtige im Veräußerungsfall eine Zuordnung treffen.
  • Kryptowährungen, deren Anschaffungskosten pauschal angesetzt wurden beim KESt-Abzug
  • Für Veräußerungen am 31. Dezember 2022 und davor ist FIFO oder sogar eine freie Zuordnung der Tranchen - sofern eindeutig belegbar - anzuwenden.
Bitcoin Gewinnermittlung

Wie kann ich die Steuern auf Bitcoin-Gewinne optimieren?

Es gibt legale Methoden, um deine Steuerlast bei Bitcoin zu minimieren:

1. Bitcoin aus Altbeständen können steuerfrei verkauft werden.

2. Statt Bitcoin in Fiatwährungen wie EUR zu tauschen, kannst du sie in Stablecoins wie USDT umwandeln. Dieser Tausch ist steuerfrei und bietet Schutz vor der hohen Volatilität des Kryptomarktes, während du die Vorteile eines Stablecoins nutzt.

3. Du kannst Bitcoin-Gewinne und -Verluste mit Ergebnissen aus anderen Kapitalmarktgeschäften (z.B. Aktien, Anleihen, Ausschüttungen und Derivaten) aus demselben Steuerjahr verrechnen.

Weiß das Finanzamt, dass du Bitcoin hältst?

Das Finanzamt wird zunehmend aktiver bei der Überwachung von Kryptowährungstransaktionen. Dank internationaler Regulierungen wie dem Crypto Asset Reporting Framework (CARF) und DAC8 erhalten Steuerbehörden direkten Zugriff auf Informationen von Kryptobörsen und Banken. Das bedeutet: Vergiss nicht, deine Gewinne und Verluste in der Steuererklärung (Formular E1 und E1kv) anzugeben!

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