Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 31.12.2025. Die aktuellen AGB findest du hier.
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die gesamte Geschäftsverbindung zwischen FIOR Digital GmbH mit Sitz in 5020 Salzburg ("FIOR") und ihren Kunden. Die Geschäftsverbindung umfasst alle einzelnen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und FIOR, daher sowohl Verträge über wiederholte oder andauernde Leistungen mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit, als auch Verträge, die der Kunde gelegentlich mit FIOR über einzelne Geschäfte abschließt.
1.2 Zuständige Behörde
FIOR ist ein Anbieter von Kryptowerte Dienstleistungen gemäß Art 60 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte ("MiCAR"). Die nationale zuständige Behörde, die für die Aufsicht von FIOR zuständig ist, ist die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA").
1.3 Plattform
FIOR bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über die 21bitcoin App und die dazugehörigen Systeme an ("Plattform", "21bitcoin App").
1.4 Begriffe
In diesen AGB haben definierte Begriffe die folgende Bedeutung:
Begriff
Beschreibung
BTC
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 2.1 dieser AGB zugewiesen wird.
AGB
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 1.1 dieser AGB zugewiesen wird.
AML/CFT
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.3.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Auto-Invest-Auftrag
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 15.3 dieser AGB zugewiesen wird.
Bitcoin Blockchain
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.1.2 dieser AGB zugewiesen wird.
BTC Auszahlung
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.1.1 dieser AGB zugewiesen wird.
BTC Einzahlung
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.1.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Fiatgeld
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 5.1 dieser AGB zugewiesen wird.
FM-GwG
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 25.3 dieser AGB zugewiesen wird.
Fork
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 19.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Kaufangebot
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 14.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Kreditinstitut
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 12.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Kunde
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 4.3 dieser AGB zugewiesen wird.
Kundenangebot
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 14.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Kundenkonto
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 4.1 dieser AGB zugewiesen wird.
MiCAR
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 1.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Plattform, 21bitcoin App
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 1.3 dieser AGB zugewiesen wird.
Private Keys
at die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 13.1.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Sparplan
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 15.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Transferdienstleistungen
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Travel Rule
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 17.3.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Verkaufsangebot
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 14.2 dieser AGB zugewiesen wird.
Vermögenswerte
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 5.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 13.1.1 dieser AGB zugewiesen wird.
Wallet
hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Punkt 13.1.11 dieser AGB zugewiesen wird.
2 Risiken und bedeutende Hinweise für Kunden
Die Nutzung der von FIOR angebotenen Dienste ist mit Risiken verbunden, die im jeweils schlimmsten Fall zum Totalverlust der Investitionen führen können. Diese Risiken liegen außerhalb der Kontrolle von FIOR, und FIOR übernimmt keine Haftung dafür. Diese Risiken sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden:
2.1 Risiko von Wertminderung, Liquidität und extremer Volatilität
Der Wert des Kryptowertes Bitcoin ("BTC") wird durch den aktuellen Marktpreis bestimmt und kann daher einer extremen Volatilität unterliegen und/oder an Wert verlieren, bis hin zu einem vollständigen Wertverlust. Bisherige Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Diese Art der Investition ist nur für Kunden geeignet, die den Verlust des gesamten investierten Kapitals verkraften können und sollte nicht als Einkommensquelle betrachtet werden. Jeder Kunde muss sorgfältig prüfen, ob die Produkte von FIOR mit seiner Risikotoleranz, seinen Anlagezielen, seiner finanziellen und steuerlichen Situation, seinen persönlichen und rechtlichen Umständen sowie anderen relevanten Überlegungen übereinstimmen.
2.2 Keine Beratung zu Kryptowerten oder Kryptowerte-Dienstleistungen
Die Tatsache, dass FIOR dem Kunden BTC oder eine Dienstleistung zur Verfügung stellt, ist weder eine Empfehlung, eine bestimmte Transaktion einzugehen, noch eine Zusicherung, dass ein auf der Website beschriebenes Produkt für den Kunden geeignet oder angemessen ist. FIOR gibt weder eine Empfehlung zu Kryptowerten noch zu Kryptowerte-Dienstleistungen ab. Jeder Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine Transaktion eingegangen wird oder nicht. Eine Transaktion sollte nur eingegangen werden, wenn der Kunde alle Risiken vollständig verstanden und eigenständig festgestellt hat, dass ein solches Produkt für ihn geeignet ist. Die Risikohinweise in diesen AGB stellen keine umfassende Offenlegung aller Risiken dar. Keine der hier enthaltenen Informationen sollte als irgendeine Art von Beratung ausgelegt werden, insbesondere stellen diese Informationen keine Finanz-, Investitions-, Handels-, Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung dar.
2.3 Risiko technischer Schwachstellen
BTC und die Technologie zur Verwahrung, Verwaltung, Übertragung oder den Tausch von BTC befinden sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium und ist von FIOR weder kontrollierbar noch beeinflussbar. Es besteht ein inhärentes Risiko für Schwachstellen, Sicherheitslücken oder Fehler. Diese könnten beispielsweise zum vollständigen Verlust von BTC führen, selbst wenn die von FIOR verwendete Software und die von FIOR kontrollierten Systeme korrekt funktionieren.
2.4 Risiko unvollständiger Transaktionsabwicklung
FIOR verwendet sogenannte "Nodes" auf der Blockchain, welche jeden Block auf Transaktionen prüfen. Sobald eine Transaktion erkannt wird, wird sie in das FIOR System aufgenommen, sodass der betroffene Kunde entweder eine Gutschrift erhält oder der Betrag der von ihm gehaltenen BTC reduziert wird. Es ist möglich, dass eine Node eine Transaktion nicht erfasst und daher nicht in das FIOR System einspeist. Diesfalls findet keine entsprechende Aktualisierung der Datenbanken im FIOR System statt. Der Kunde trägt dieses Risiko.
2.5 Regulatorische und rechtliche Risiken
BTC stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel dar und können nicht mit Fiatgeld, Wertpapieren oder anderen regulierten Finanzprodukten verglichen werden. BTC werden von keiner zentralen Stelle herausgegeben, sodass keine haftbare Person oder Einrichtung für etwaige Mängel zur Verfügung steht.
Gesetzliche oder regulatorische Änderungen könnten wesentliche Auswirkungen auf die derzeitige Struktur der Plattform haben, was zu erheblichen Änderungen der Kryptowerte-Dienstleistungen durch FIOR (oder den Charakteristika des Kryptowertes BTC) führen kann.
2.6 Risiko der Schwächung der Vorteile der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)
FIOR empfiehlt dringend die Verwendung der MFA. Es ist jedoch zu beachten, dass der Sicherheitsvorteil der MFA effektiv aufgehoben wird, wenn beide Faktoren mit denselben Anmeldedaten zugänglich sind.
2.7 Risiko schwacher und verlorener Anmeldedaten
Das bei der Kontoerstellung gewählte Passwort (einschließlich späterer Änderungen) könnte Angriffen ausgesetzt sein, auch wenn es einzigartig ist und nur dem Kunden bekannt ist. Das Risiko ist größer, wenn das Passwort schwach (in Länge und/oder Komplexität) ist und/oder persönliche Details (z.B. Name, Geburtsdatum oder Wohnort des Kunden) oder Wörter enthält, die in einem Wörterbuch vorkommen. Obwohl stärkere Passwörter statistisch weniger wahrscheinlich erfolgreich von Angreifern erlangt werden können, ist kein Passwort vollständig sicher.
2.8 Risiko von Phishing und oder Spoofing
SMS- und E-Mail-Dienste sind anfällig für Spoofing- und Phishing-Angriffe. Bei Unsicherheit hinsichtlich der Authentizität einer Mitteilung oder Benachrichtigung sollte stets über das Kundenkonto eingeloggt werden, um Transaktionen oder erforderliche Maßnahmen zu überprüfen.
2.9 Risiko von IT Angriffen
IT-Systeme können Angriffen oder Hacks ausgesetzt sein, die die Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme gefährden. Kryptowerte und Private Keys können anfällig für Angriffe sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Double-Spend-Angriffe, Angriffe durch Mehrheit der Mining-Power, Selfish-Mining-Angriffe, Race-Condition-Angriffe oder andere Mining- oder Nicht-Mining-Angriffe, die außerhalb der Kontrolle von FIOR liegen.
2.10 Risiken durch Soft- und Hard-Forks
Das Protokoll, das BTC zugrunde liegt, kann Forks unterliegen, die die zugrunde liegenden Blockchain-Protokollregeln ändern. Diese Forks können den Wert, die Funktion oder den Namen des Kryptowertes erheblich verändern. FIOR unterstützt keine Forks von BTC. Nähere Informationen dazu finden sich in Punkt 19 dieser AGB.
2.11 Steuerrisiken
Der Kauf, Verkauf, Austausch, das Halten und/oder der Transfer von BTC können steuerliche Konsequenzen für den Kunden haben.
3 Kundenbeschränkungen
3.1 Annahme als Kunde
FIOR geht keine Rechtsgeschäfte mit den folgenden Personen ein, akzeptiert sie nicht als Kunden, und keine dieser Personen ist berechtigt, ein Kundenkonto zu registrieren oder die Plattform zu nutzen:
3.1.1 Personen, die entweder jünger als 18 Jahre sind oder das gesetzliche Mindestalter (falls dieses höher ist) noch nicht erreicht haben, um Kunde zu werden und/oder die Plattform entsprechend den für sie geltenden Gesetzen zu nutzen;
3.1.2 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind;
3.1.3 Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem Land ansässig sind, das Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs unterliegt, oder die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes besitzen; oder
3.1.4 Personen, deren Kundenkonto zu einem früheren Zeitpunkt außerordentlich gekündigt wurde.
3.2 Ausschlussrecht
FIOR behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Person oder eine Jurisdiktion von der Nutzung seiner Dienstleistungen auszuschließen.
4 Registrierung und Verifizierung
4.1 Registrierung
Um die Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen nutzen zu können, muss von interessierten Personen ein Benutzerkonto ("Kundenkonto") erstellt werden. Im Zuge der Erstellung müssen die interessierten Personen ihre persönlichen Daten offenlegen und weitere Angaben machen (die Abfrage umfasst Name, E-Mail, Handynummer, Anschrift, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Steuernummer, Steueransässigkeit, Mittelherkunft, etc.).
4.2 Verifizierung
Um Dienstleistungen von FIOR in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seine Identität nachweisen und seine Mittelherkunft bekanntgeben.
4.3 Begründung der Geschäftsbeziehung
Eine Person, die diesen Prozess erfolgreich abgeschlossen hat und eine erste Einzahlung getätigt hat, wird als "Kunde" bezeichnet.
4.4 Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen FIOR und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.5 Lizenz zur Nutzung
In Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Einhaltung aller für den Kunden geltenden Bestimmungen gewährt FIOR dem Kunden ein unentgeltliches, beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugang und Nutzung der Plattform.
5 Kundenkonto, Handeln im eigenen Namen
5.1 Handeln im eigenen Namen
Der Kunde handelt ausschließlich in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde darf sein Kundenkonto nur für sich selbst nutzen und kein Handeln als Vermittler, Makler oder Treuhänder für eine andere Person vornehmen (einschließlich des Miteigentums oder des geteilten wirtschaftlichen Eigentums / der Verfügungsbefugnis am Kundenkonto oder an den dem Konto zugeordneten BTC oder Fiatgeld ("Vermögenswerte") oder einem Dritten Zugang (in welcher Form auch immer) zu seinem Kundenkonto zu gewähren (z.B. durch Weitergabe von Passwortdetails oder Remote-Access-Software).
5.2 Verbot von doppelten Kundenkonten
Die Plattform erlaubt pro Kunde nur ein einziges Kundenkonto. Sollte neben dem ersten Kundenkonto ein weiteres Kundenkonto eröffnet werden, gilt Folgendes: FIOR ist berechtigt, eines der Kundenkonten zu sperren und unter Verschluss zu halten. BTC oder Fiatgeld, welche auf dem geschlossenen Kundenkonto hinterlegt sind, werden auf das andere Kundenkonto übertragen, sofern der Kunde nachweisen kann (z.B. über den von FIOR verwendeten Identifizierungsdienst), dass er sowohl der Ersteller als auch der Eigentümer des ersten Kundenkontos und des zweiten Kundenkontos ist.
5.3 Verbot von Gemeinschaftskonten
Gemeinschaftskonten sind auf der Plattform nicht gestattet.
5.4 Keine Übertragung von Konten
Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Kundenkonto auf eine andere Person zu übertragen, weder durch Verkauf, Schenkung noch in sonstiger Weise.
5.5 Keine Übertragung von Rechten
Der Kunde darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von FIOR keine Rechte, die sich aus den AGB ergeben oder die auf der Plattform hinterlegten Vermögenswerte betreffen, an Dritte abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind a) Geldforderungen des Kunden gegenüber FIOR, b) Forderungen des Kunden, sofern FIOR keine schutzwürdigen Interessen an einem Abtretungsverbot hat, oder c) Fälle, in denen die berechtigten Interessen des Kunden an der Übertragung die schutzwürdigen Interessen von FIOR überwiegen.
5.6 Exekution der Vermögenswerte eines Kunden
Falls Vermögenswerte eines Kunden gepfändet oder exekutiert werden, kann FIOR gemäß den Anweisungen des Gerichts, des Verwalters oder der bevollmächtigten Person gezwungen sein, über die Vermögenswerte des Kunden zu verfügen und/oder den Zugang zum Kundenkonto zu beschränken.
6 Ordentliche Kündigung
6.1 Kündigungsrechte des Kunden
Der Kunde kann die Geschäftsbeziehung mit FIOR jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht des Kunden, aufgrund einer Änderung der AGB kostenlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann FIOR nach eigenem Ermessen eine ordentliche Kündigung auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist akzeptieren (z.B. bei Abzug aller BTC und Löschung des Kundenkontos durch den Kunden).
6.2 Kündigungsrecht von FIOR
FIOR kann die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger gegenüber dem Kunden abgegeben werden.
7 Außerordentliche Kündigung / Sperrung und Aussetzung von Transaktionen
7.1 Kündigung aus wichtigem Grund
FIOR oder der Kunde können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Teile davon jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
7.2 Überprüfung des Vorliegens eines Grundes
Wenn das Vorliegen eines der in diesem Punkt angeführten Gründe vermutet wird, führt FIOR eine objektive und sachliche Prüfung durch, um zu ermitteln, ob die Vermutungen begründet sind. Das Kundenkonto oder eine seiner Funktionen kann in der Zwischenzeit vorübergehend oder dauerhaft blockiert, eingefroren oder ausgesetzt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Verdacht gerechtfertigt ist, ist FIOR berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Kundenkonto zu schließen.
7.3 Gründe
FIOR ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar machen. Diese Gründe liegen insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:
7.3.1 Der Kunde wegen eines Verstoßes gegen Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze verurteilt oder angeklagt ist oder wurde (einschließlich angemessen dokumentierter Medienberichte oder Marktgerüchte).
7.3.2 Gegen den Kunden amtliche Ermittlungen (von einer zuständigen Behörde, insbesondere von Staatsanwälten oder Finanz- bzw. Steuerbehörden) wegen eines Verstoßes gegen einschlägige Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze eingeleitet wurden oder angedroht werden.
7.3.3 FIOR dies unternimmt, um (i) geltende Gesetze oder Verordnungen (insbesondere zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung), (ii) interne Richtlinien, die auf solchen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, (iii) Anordnungen oder Aufforderungen eines Gerichts oder einer anderen Behörde oder (iv) geltende Sanktionslisten zu erfüllen.
7.3.4 Ein Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus den AGB verstoßen hat, die nicht anderweitig in diesem Punkt angeführt sind und diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der Benachrichtigung durch FIOR behoben hat.
7.3.5 Ein Kunde einen Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenes Unternehmen von FIOR belästigt oder sich diesen gegenüber auf obszöne, beleidigende oder missbräuchliche Weise verhält.
7.3.6 Ein Kunde ein Kundenkonto nutzt, ohne rechtlich zur Nutzung eines solchen Kundenkontos berechtigt zu sein.
7.3.7 Ein Kunde seine korrekte Identität oder die Herkunft von Geldern verschleiert, indem er FIOR oder einem Bankpartner falsche, unvollständige, veraltete oder irreführende Daten zur Verfügung stellt.
7.3.8 Ein Kunde die Plattform manipuliert. Eine solche Manipulation umfasst insbesondere die Verwendung eines automatisierten Systems (z.B. eines Bots) oder eines anderen Tools oder einer Methode, die vom normalen und typischen Handelsverhalten von Kleinanlegern abweicht und auf den Einsatz einer bestimmten Technologie, Software und/oder eines Systems zur Automatisierung des Handels hinweist.
7.3.9 Ein Kunde die Plattform auf eine Weise nutzt, die zu Rückbuchungen von Debit- oder Kreditkarten führt.
7.3.10 Ein Kunde Geschäfte auf eine Weise durchführt oder die Plattform so nutzt, dass FIOR dadurch Schäden, Nachteile oder Verluste erleidet und/oder eine Dienstleistung beeinträchtigt wird.
7.3.11 Ein Kunde die volle Geschäftsfähigkeit verliert. Das Kundenkonto und alle Transaktionen können ausgesetzt werden, bis geklärt ist, wer im Einklang mit den geltenden Gesetzen über die Vermögenswerte verfügen darf.
7.3.12 Ein Kunde verstirbt. Nach Erhalt der Mitteilung über einen Sterbefall wird das betroffene Kundenkonto umgehend gesperrt und unterliegt ab diesem Zeitpunkt verstärkten Sorgfaltspflichten. Die Verifizierung des Sterbefalls erfolgt durch Vorlage einer Sterbeurkunde, einer behördlichen Mitteilung oder durch eine von einer Behörde bestellte Person (z. B. Gerichtskommissär).
Dispositionen sind nur auf Grundlage eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts, eines Einantwortungsbeschlusses oder eines europäischen Nachlasszeugnisses möglich.
7.4 Mitteilung der außerordentlichen Kündigung
Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung durch FIOR wird der Kunde über eine solche Beendigung per E-Mail benachrichtigt, es sei denn, eine solche Benachrichtigung wäre rechtswidrig. FIOR ist nicht verpflichtet, dem Kunden Erkenntnisse oder Informationen offenzulegen, die im Rahmen der Sicherheits- und Risikomanagementverfahren von FIOR gewonnen wurden.
8 Vorübergehende Maßnahmen
8.1 Einschränkung der Dienstleistungen
FIOR kann die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen für den Kunden blockieren (z.B. das Kundenkonto blockieren, einfrieren oder aussetzen, Transaktionen und Transferdienstleistungen beschränken oder nicht durchführen, etc.) wenn
8.1.1 die Daten in dem Kundenprofil unvollständig, nicht auf dem aktuellsten Stand oder nicht verifiziert sind;
8.1.2 FIOR zusätzliche Informationen aufgrund einer verstärkten Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfordert;
8.1.3 der Kunde die von FIOR zusätzlich angeforderten Informationen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorlegt; oder
8.1.4 dies aus zwingenden gesetzlichen Gründen notwendig ist.
8.2 Stornierung / Rückabwicklung
FIOR ist berechtigt, eine bereits abgewickelte Transaktion rückgängig zu machen oder zu stornieren, wenn nach Abschluss der Transaktion ein Umstand gemäß Punkt 8.1 bekannt wird oder ein dort genannter Grund die Rückabwicklung oder Stornierung erforderlich macht.
8.3 Aufhebung der Aussetzung
Für den Fall, dass das Kundenkonto gesperrt oder der Zugang ausgesetzt wird, wird FIOR die Sperrung oder Einfrierung aufheben oder die Transaktion durchführen, sobald die genannten Gründe nicht mehr vorliegen. FIOR ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden zu gestatten, ein Geschäft zu den gleichen Bedingungen wie das ausgesetzte, rückgängig gemachte oder stornierte Geschäft durchzuführen.
8.4 Bearbeitungsgebühr
Wenn eine Transaktion aus Gründen, die in der alleinigen Sphäre des Kunden liegen, nicht durchgeführt oder rückabgewickelt werden muss, ist FIOR berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des abgewickelten Betrags (maximal in der Höhe von EUR 200) und einen Mindestbetrag in der Höhe von EUR 50 einzubehalten, wenn den Kunden ein Verschulden trifft und soweit diese Entschädigungsgebühren zur Deckung der angemessenen Kosten von FIOR für die Bearbeitung des behaupteten Mangels erforderlich sind. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein Schaden entstanden ist und daher keine oder geringere Bearbeitungskosten zu verrechnen sind.
9 Abzug, Veräußerung und gerichtliche Hinterlegung von Vermögenswerten
9.1 Abzug von Vermögenswerten
Nach der Kündigung der Geschäftsbeziehung müssen sämtliche Vermögenswerte spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgezogen werden. Wird die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung gekündigt, müssen die BTC unverzüglich verkauft oder über eine BTC Auszahlung transferiert werden, es sei denn, diese sind aufgrund geltender Vorschriften (z.B. Einhaltung von Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen etc.) nicht abhebbar. Der Kunde wird per E-Mail darüber informiert. Jeder Abzug steht unter dem Vorbehalt der vorherigen vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.
9.2 Veräußerung und gerichtliche Hinterlegung
Sollten sich nach Ablauf der Kündigungsfrist noch Vermögenswerte im Kundenkonto befinden, wird FIOR den Kunden auffordern, diese innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Kündigungsfrist abzuziehen. FIOR kann nach Ablauf der Übergangsfrist und nach vorheriger schriftlicher Information des Kunden:
9.2.1 die verbleibenden BTC zum herrschenden Marktpreis auf der Plattform veräußern und die Verkaufserlöse (nach Abzug aller im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Gebühren) dem Kundenkonto gutschreiben;
9.2.2 den Verkaufserlös und/oder bestehendes Fiatgeld auf das hinterlegte Kundenbankkonto übertragen; und/oder
9.2.3 die verbleibenden Vermögenswerte auf Kosten des Kunden bei Gericht hinterlegen. Der Kunde wird über eine solche Hinterlegung informiert.
9.3 Gebühr
FIOR kann eine Bearbeitungsgebühr von 5% der verwahrten Fiatgeldes, aber maximal EUR 50 pro Monat erheben, wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Kündigungsdatum Vermögenswerte auf Deinem Kundenkonto vorhanden sind.
Der Saldo des Kundenkontos kann nicht negativ werden. Wenn die Bearbeitungsgebühr dazu führen würde, dass auf dem Kundenkonto weniger als EUR 0 vorhanden sind, wird nur der verbleibende Betrag an Fiatgeld abgezogen.
10 Zugriff und Authentifizierung
10.1 Zugriffskontrolle und Kundenauthentifizierung
Kunden können die Dienstleistungen von FIOR nur über ihr Kundenkonto auf der Plattform nach vorangehender Kundenauthentifizierung nutzen.
10.2 Multi-Faktor-Authentifizierung
FIOR empfiehlt als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme, dass jeder Kunde die Zwei-Faktor-Authentifizierung ("MFA") auf der Plattform nutzt. Dies geschieht über einen biometrischen Authentifizierungsprozess z.B. per Face bzw. Touch ID oder einen TOTP.
10.3 Keine Weitergabe von Passwörtern
Der Kunde darf sein Passwort nicht an Dritte weitergeben.
10.4 Passwort
Im Fall eines Diebstahls des Passworts informiert der Kunde FIOR unverzüglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt, und folgt den Anweisungen von FIOR.
10.5 Einzahlungs- und Auszahlungsgrenzen
Es bestehen Einzahlungs- und Auszahlungslimits für gesetzliche Zahlungsmittel, welche hier zu finden sind: https://21bitcoin.app/gebuehren#limits.
11 Handlungs- und Mitwirkungspflichten seitens des Kunden
Der Kunde muss:
11.1 Meldung von Defekten
alle Defekte oder sonstigen Probleme mit der Plattform oder damit verbundenen Transaktionen, die der Kunde entweder verursacht hat oder von denen er Kenntnis hat, unverzüglich melden und FIOR bei der Behebung des Problems entsprechend den Anweisungen von FIOR und im Rahmen des Möglichen unterstützen;
11.2 Aktualisierung persönlicher Daten
bei jeder Änderung seiner persönlichen Daten (Name, Postanschrift, Hauptwohnsitz, Staatsangehörigkeit, Steueransässigkeit oder E-Mail-Adresse) diese unverzüglich über die Plattform aktualisieren oder per E-Mail an support@fior.digital bekanntzugeben. Gleiches gilt, wenn der Kunde feststellt, dass – aus welchem Grund auch immer – die auf der Plattform angezeigten persönlichen Daten nicht mit den Dokumenten und Informationen übereinstimmen, die er FIOR zur Verfügung gestellt hat (z.B. unterschiedliche Schreibweisen des Namens im Reisepass und auf der Plattform). Solange der Kunde FIOR keine neue E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitteilt, wird die Kommunikation von FIOR weiterhin an die bisherige E-Mail-Adresse oder Postanschrift erfolgen. Erklärungen, die an die bisherige Adresse zugestellt werden, gelten als dem Kunden zugegangen, wenn FIOR weder (i) eine Änderung der E-Mail-Adresse oder Postanschrift bekannt war, noch (ii) eine solche Änderung aufgrund grober Fahrlässigkeit FIOR nicht bekannt war;
11.3 Schutz des Passworts
alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Passwort vor unberechtigtem Zugriff zu schützen;
11.4 Bereitstellung von Mittelherkunftsnachweisen
FIOR alle erforderlichen Daten und/oder Informationen zur Verfügung stellen, die als Nachweis zur Herkunft von Geldern dienen (z.B. Kontoauszüge oder sonstige Angaben von Banken oder Finanzinstituten, Kaufverträge oder allgemeine Verträge oder sonstige geeignete Daten), die FIOR benötigt, um Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen und deren Bereitstellung dem Kunden zumutbar ist. Die vom Kunden übermittelten Dokumente und Daten unterliegen der Überprüfung durch FIOR. FIOR wird die Unterlagen so schnell wie möglich prüfen; und
11.5 Meldung eingeschränkter Geschäftsfähigkeit
FIOR unverzüglich über den Verlust oder die Einschränkung seiner Geschäftsfähigkeit informieren, soweit dies möglich und angemessen ist.
Der Kunde darf nicht:
11.6 Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen
die Plattform in einer Weise benützen, die gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt;
11.7 Missbräuchliche Verwendung der Plattform
die Plattform in einer Weise benützen, die FIOR oder einem anderen Kunden Schaden zufügt; oder
11.8 Hochladen unzulässiger Inhalte
Inhalte auf die Plattform hochladen, die als beleidigend, verleumderisch, bedrohlich oder anderweitig schädlich für andere angesehen werden könnten, oder Viren oder andere Arten von bösartigem Code hochladen oder übertragen.
12 Fiat-Transaktionen
12.1 Aufbewahrung von Fiatgeld
FIOR betreibt keine Bankkonten, Zahlungskonten oder ähnliches für Kunden. Allerdings können Kunden Beträge eines gesetzlichen Zahlungsmittels ("Fiatgeld"), welches sie auf der Plattform nutzen möchten, bei einer lizenzierten kooperierenden Drittpartei ("Kreditinstitut") halten lassen. Das Fiatgeld des Kunden wird in der Off-Chain Database (wie in Punkt [13.1.6] definiert) vermerkt und ist in der 21bitcoin App ersichtlich.
12.2 Erfordernis eines einzigen Zahlungsdienstleisterkontos
Jedes Konto eines Zahlungsdienstleisters (z.B. ein Bankkonto) darf nur mit einem einzigen Kundenkonto und somit mit einem einzigen Kunden verknüpft sein.
12.3 Übereinstimmende Namen
Der Name des Inhabers des Zahlungsdienstleisterkontos muss mit dem Namen des Kunden übereinstimmen, der dem jeweiligen Kundenkonto zugeordnet ist.
12.4 Aufladen des Kundenkontos
Das Fiatgeldguthaben des Kunden auf der Plattform erhöht sich entweder durch (i) Einzahlung eines gesetzlichen Zahlungsmittels auf dessen Kundenkonto bei der kooperierenden Drittpartei oder (ii) durch den Erhalt von Erlösen für Transaktionen (z. B. Verkäufe) auf der Plattform.
13 Verwahrung und Verwaltung von BTC / Verwahrvereinbarung
13.1 Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen / Verwahrstrategie
13.1.1 Verwahrungsdienstleistungen: FIOR bietet gemeinsam mit Drittpartnern die Dienstleistung Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden an ("Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen").
13.1.2 Cold wallet Unterverwahrung: Die privaten kryptografischen Schlüssel ("Private Keys") der bei FIOR für den Kunden verwahrten BTC werden in Bezug auf Hot Wallets (siehe 13.1.11.1) exklusiv von FIOR verwahrt. Die technische Aufbewahrung der Private Keys in Bezug auf Cold Wallets (siehe 13.1.11.2) erfolgt bei einem Drittpartner, welcher Unterverwahrer für FIOR ist ("Unterverwahrer").
13.1.2.1 Der Unterwahrer ist BitGo Europe GmbH, ein MiCAR lizenzierter Kryptowertedienstleister, mit dem Sitz in Deutschland und der Geschäftsadresse 13-19, Neue Rothofstraße, 603131 - Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen in der Lizenzdatenbank der Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleister unter 50095544.
13.1.2.2 Alleiniger Vertragspartner des Kunden ist FIOR. Der Unterverwahrer ist ein Erfüllungsgehilfe von FIOR.
13.1.2.3 Der Kunde stimmt hiermit explizit der teilweisen Verwahrung von BTC durch den Unterverwahrer zu.
13.1.2.4 FIOR informiert Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums, sollten sich Änderungen hinsichtlich des Unterverwahrers ergeben. Änderungen können dazu führen, dass erneute Zustimmung zu den AGB durch Kunden notwendig ist.
13.1.3 Verfügungsbefugnis des Kunden: Der Kunde hat keine Selbstverwaltung über die verwahrten BTC und nur FIOR bzw. der Unterverwahrer verfügt über die dazugehörigen Private Keys. FIOR verwaltet die BTC des Kunden gemäß dessen Anweisungen. Der Kunde kann jedoch über FIOR die Verfügungsbefugnis über die Verwahrten BTC ausüben. Die von FIOR für den Kunden verwahrten BTC können auf der Plattform verwendet oder an externe Wallets transferiert werden.
13.1.4 Kein eigenes Ermessen von FIOR: FIOR erbringt Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen nur auf ausdrückliche Anweisung der Kunden.
13.1.5 Keine Verwendung der verwahrten BTC der Kunden: FIOR verwendet Kunden gehörige BTC nicht auf eigene Rechnung oder für andere Zwecke als jene, die ausschließlich aus der Sphäre der Kunden kommen.
13.1.6 Interne Off-Chain Database: FIOR verwahrt die BTC von mehreren oder allen Kunden auf gemeinsamen on-chain Omnibus Wallets. Über eine interne off-chain Datenbank ("Off-Chain Database") ist es FIOR trotzdem möglich, jederzeit die BTC den einzelnen Kunden zuzuordnen. Die Off-Chain Database ist ein automatisiertes Datenbanksystem, das die aktuellen individuellen BTC an den in Omnibuswallets gehaltenen BTC erfasst. Die Off-Chain Database ist mit der Plattform sowie der zugrunde liegenden On-Chain-Wallet-Infrastruktur von FIOR verbunden und in diese integriert. Sämtliche Bewegungen und Transaktionen über die Dienstleistungen auf der Plattform werden automatisch und zeitgleich in der internen Off-Chain Database dargestellt und als Änderungen in den Positionen der einzelnen Kunden erfasst.
13.1.7 Trennung: BTC von FIOR und BTC von Kunden werden strikt getrennt und in unterschiedlichen On-Chain Wallets gehalten.
13.1.8 Darstellungsform: Alle in der internen Off-Chain Database zu Gunsten des Kunden erfassten BTC und Geldbeträge werden in der Kundenwallet auf der Plattform einheitlich angezeigt. Diese Darstellungsmethode dient ausschließlich zu Informationszwecken und hat keine Auswirkungen auf die verschiedenen zugrunde liegenden Rechtskonzepte, die im Rahmen dieser AGB festgelegt und dargelegt werden.
13.1.9 Saldenauszug: Mindestens einmal alle drei Monate und auf den Wunsch des Kunden hin stellt FIOR dem Kunden eine Aufstellung der in dessen Namen gehaltenen BTC in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Aufstellung listet den aktuellen Betrag an BTC, ihren aktuellen Wert (in einer ausgewählten offiziellen Währung) und die während des betreffenden Zeitraums vorgenommenen Übertragungen von BTC (einschließlich Einzahlungen, Auszahlungen und Transaktionen auf der Plattform) auf.
13.1.10 Verwahrgut: Das Verwahrgut besteht aus allen BTC, die dem Kundenkonto gutgeschrieben sind als direkte Folge von:
- einem erfolgreichem Kauf von BTC, der über die Plattform abgewickelt wurde; oder
- einem Transfer von BTC auf die Plattform, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht wurde.
Zur Klarstellung: Alle anderen BTC, die, aus welchem Grund auch immer, dem Kundenkonto gutgeschrieben werden (z.B. durch fehlerhafte Zuordnung zu einem Kundenkonto in der Off-Chain Database), stellen kein Verwahrgut dar.
13.1.11 Wallets Die Kryptowerte des Kunden werden in einer Kombination aus Hot- und Cold-Wallets gespeichert, um Schutz und Liquidität zu gewährleisten:
13.1.11.1 Hot Wallets. Die Hot Wallets werden für Ein- und Auszahlungen verwendet. Das Hot Wallet ist vom unten beschriebenen Cold Wallet getrennt. Sobald das Hot Wallet einen bestimmten Schwellenwert an BTC erreicht, werden BTC automatisch in der Cold Wallet hinterlegt.
13.1.11.2 Cold Wallets. Cold Wallets. Die Cold Wallets sind die Wallets für große Mengen an BTC und werden oft als "Offline-Wallets" bezeichnet. Die Cold Wallets verfügen über restriktive Zugriffsverwaltungsmechanismen.
13.2 Rückgabe von Kryptowerten
Der Kunde kann die Rückgabe der auf der Plattform für den Kunden verwahrten BTC jederzeit beantragen und FIOR wird die Kryptoauszahlung umgehend durchführen, außer in den in Punkt 17.6 beschriebenen Fällen.
13.3 Sicherheitssysteme
FIOR setzt die in Punkt 18 beschriebenen Sicherheitssysteme für die Erbringung von Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen ein.
13.4 Kosten und Gebühren
Während aufrechter Geschäftsbeziehung mit FIOR werden keine Kosten und Gebühren für die Bereitstellung der Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen erhoben.
13.5 Haftung
Als wirtschaftlich Berechtigter der BTC trägt der Kunde das gesamte Risiko des Verlusts (in tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht) dieser BTC, insbesondere jedes der in Punkt 2 genannten Risiken. Eine allfällige Haftung von FIOR aus oder im Zusammenhang mit Verwahrdienstleistungen ist nach Maßgabe von Punkt 25 dieser AGB beschränkt.
13.6 Verwahrungsrichtlinie
Eine Zusammenfassung von FIOR’s aktueller Verwahrungsrichtlinie kann unter folgendem Link abgerufen werden https://21bitcoin.app/rechtliches-compliance.
14 Tausch von BTC gegen einen Geldbetrag
14.1 Kaufangebot
Wenn ein Kunde ein Angebot zum Kauf von BTC auf der Plattform abgibt, wird dies als Angebot interpretiert, eine Transaktion einzugehen, bei der der Kunde BTC gegen Zahlung von einem Geldbetrag zu einem auf der Plattform veröffentlichten Preis kauft ("Kaufangebot"). Jedes Kaufangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden, den Erhalt von BTC gegen Zahlung des angezeigten Geldbetrags zu akzeptieren, auszulegen und zu qualifizieren.
14.2 Verkaufsangebot
Wenn der Kunde ein Angebot zum Verkauf von BTC auf der Plattform abgibt, wird dies als Angebot interpretiert, eine Transaktion einzugehen, bei der der Kunde, den von ihm bestimmten und festgelegten Geldbetrag im Austausch für den Verkauf einer bestimmten Menge von BTC erhält ("Verkaufsangebot"; Kaufangebot und Verkaufsangebot gemeinsam werden als "Kundenangebot" bezeichnet). Jedes Verkaufsangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden, den angezeigten Geldbetrag gegen Übertragung einer bestimmten Menge an BTC zu erhalten, auszulegen und zu qualifizieren.
14.3 Annahme durch tatsächliche Erfüllung
Ein Kundenangebot kann entweder uno actu durch tatsächliche Erfüllung des Angebots innerhalb des Angebotszeitraums von FIOR angenommen oder abgelehnt werden. Der Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Kundenangebots informiert. Tatsächliche Erfüllung bedeutet die unwiderrufliche Gutschrift des Geldbetrags oder der BTC in der internen Off-Chain Database.
14.4 Angebotszeitraum
Der Kunde ist an ein Kundenangebot für einen Zeitraum von 12 Stunden, nachdem er ein Kundenangebot abgegeben hat, gebunden. Der Erhalt eines Kundenangebots wird unverzüglich bestätigt.
14.5 Mindesttransaktionsvolumen
Im Allgemeinen muss jedes Kundenangebot einen Gegenwert haben (gemäß den auf der Plattform verwendeten Kursen). Die aktuellen Mindesttransaktionsvolumen sind hier abgebildet: https://21bitcoin.app/gebuehren#limits. Der Kunde kann kein Kundenangebot stellen, das unter das Mindesttransaktionsvolumen fällt.
14.6 Kundeninformation nach Ausführung der Transaktion
Nach Abschluss einer Transaktion wird der Kunde auf der Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) über den Abschluss der Transaktion oder deren Ablehnung informiert.
14.7 Keine verbindlichen Angebote
Die auf der Plattform angegebenen Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Kundenangebot über die Plattform abzugeben (invitatio ad offerendum).
15 Sparpläne / Auto-Invest
15.1 Erstellung von Sparplänen / Auto-Invest Aufträgen
Alternativ zu der Möglichkeit einmalige Käufe von BTC durchzuführen, können Kunden auch regelmäßige Investitionen in BTC tätigen, indem sie wiederkehrende Kaufangebote im Rahmen eines Sparplanes oder eines Auto-Invest-Auftrags auf der Plattform einrichten und die Angebotsstellung bestätigen.
15.2 Sparplan
Der Kunde kann in seinem Bankkonto einen Dauerauftrag unter Verwendung eines eindeutigen Zahlungsreferenzcodes einrichten ("Sparplan"). Jeder Sparplan ist ausschließlich als ein verbindliches Angebot des Kunden auszulegen und zu qualifizieren, ein Kaufangebot gemäß Punkt 14.1 zu den auf der Plattform zum Zeitpunkt des Einlangens des Geldbetrags geltenden Marktpreisen zu stellen.
15.3 Auto-Invest
Der Kunde kann einen EUR-Betrag angeben, der in regelmäßigen Abständen verwendet werden soll, um ein Kaufangebot gemäß Punkt 14.1 zum jeweils geltenden Angebotspreis abzugeben ("Auto-Invest-Auftrag"). Das Intervall wird vom Kunden festgelegt und kann stündlich, täglich, wöchentlich oder monatlich sein. Das Angebot kann vom Kunden jederzeit storniert werden oder wird automatisch vom System storniert, falls der erforderliche Geldbetrag nicht auf dem Kundenkonto des Kunden verfügbar ist.
15.4 Annahme durch tatsächliche Erfüllung
Der Sparplan und der Auto-Invest-Auftrag kann von FIOR entweder angenommen oder abgelehnt werden. Bei Annahme wird ein Sparplan oder Auto-Invest-Auftrag eingerichtet und durch tatsächliche Erfüllung ausgeführt. Der Kunde wird über die Annahme oder Ablehnung informiert.
15.5 Ablehnung von Aufträgen
Jede einzelne, wiederkehrende Ausführung des Sparplans oder Auto-Invest-Auftrags kann von FIOR angenommen oder abgelehnt werden. Die Ablehnung hat keine Auswirkung auf die BTC, die der Kunde zuvor erhalten hat.
15.6 SEPA-Lastschriftmandat
Mit der Auswahl des SEPA-Lastschriftmandats als Zahlungsmethode für den Sparplan, erteilt der Kunde FIOR widerruflich ein SEPA-Lastschriftmandat, um bei Fälligkeit und in Höhe der vom Kunden zu leistenden Zahlungen den Betrag von seinem angegebenen Bankkonto einzuziehen.
15.7 Zahlungseinzug und Vorabbenachrichtigung
Der Zeitpunkt des Einzugs der Zahlung kann bis zu zehn Tage vor dem jeweils angegebenen, wiederkehrenden Kaufzeitpunkt liegen. Der Kunde wird über die Zahlungshöhe und das Abbuchungsdatum per E-Mail benachrichtigt, nachdem die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
15.8 Fehlgeschlagene Ausführung
Sofern die Ausführung eines Sparplanes oder Auto-Invest-Auftrags aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, werden der Wallet keine BTC gutgeschrieben. In einem solchen Fall wird der Kunde per E-Mail über die fehlgeschlagene Ausführung benachrichtigt.
15.9 Widerruf
Der Kunde kann einen erteilten Sparplan oder Auto-Invest-Auftrag jederzeit widerrufen. Ein Widerruf wird spätestens zwei Werktage nach Übermittlung des Widerrufs durch den Kunden wirksam. Der Sparplan wird auch nach dem Widerruf oder einer Unterbrechung noch ausgeführt, sofern der Widerruf oder die Unterbrechung zwischen dem Zeitpunkt des Einzugs vom Bankkonto und dem jeweils wiederkehrenden Kaufzeitpunkt erfolgt.
15.10 Kosten für fehlgeschlagene Zahlungen
Sofern der Zahlungseinzug nicht möglich ist (z.B. Verweigerung oder Zurückweisung der Lastschrift durch die Bank) oder eine Lastschriftrückbuchung erfolgt und der Kunde die Verzögerung oder das Fehlschlagen verschuldet hat, trägt dieser die daraus resultierenden Kosten, soweit sie zur Deckung des angemessenen Verwaltungsaufwands erforderlich sind. Außerdem genehmigt der Kunde die erneute Ausführung der Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
15.11 Änderung der Zahlungsmethoden
Die akzeptierten Zahlungsmethoden können aus sachlich gerechtfertigten Gründen geändert, ergänzt und/oder eingestellt werden, sofern entsprechende Änderungen dem Kunden im Voraus mitgeteilt werden.
16 Limit Preis Order
16.1 Bedingungen für Limit Preis Orders
FIOR bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen BTC Kauf von FIOR zu einem vom Kunden vorab festgelegten Höchstpreis ("Limit Preis Order") zu den folgenden Bedingungen auszulösen:
16.2 Auswahl von Kaufpreis und Menge von BTC
Um eine Limit Preis Order auf der Plattform zu erstellen, legt der Kunde einerseits einen individuellen Kaufpreis fest, welcher unter dem aktuellen Preis für BTC liegt und andererseits eine bestimmte Menge an BTC, die zum festgesetzten Preis gekauft werden soll.
16.3 Kaufangebot zu festgelegtem Preis
Sobald der festgelegte Preis auf der Plattform erreicht wird, gibt der Kunde ein Kaufangebot gemäß und entsprechend den Bedingungen in Punkt [14.1] ab.
16.4 Verfügbarer Geldbetrag
Der Kunde kann eine Limit Preis Order nur erstellen, wenn er über einen Geldbetrag in der entsprechenden Höhe verfügt. Für den Fall, dass der Kunde eine Limit Preis Order erstellt, wird der entsprechende Geldbetrag von FIOR zurückbehalten, bis die Limit Preis Order (i) ausgeführt (ii) storniert oder (iii) abgelaufen ist. Der Kunde kann in diesem Zeitraum über den festgelegten Betrag nicht anderweitig verfügen.
16.5 Ausführung der Limit Preis Order
Das Kaufangebot für die Limit Preis Order wird ausgeführt, indem BTC entweder (i) zum ausgewählten Preis oder (ii) unter dem ausgewählten Preis gekauft werden. Die Ausführung der Limit Preis Order erfolgt entsprechend Punkt 14.
16.6 Partielle Erfüllung
Limit Preis Orders werden entweder ganz oder gar nicht erfüllt ("fill-or-kill"). Eine partielle Erfüllung ist nicht möglich.
16.7 Gültigkeit von Limit Preis Orders
Bei Aufgabe einer Limit Preis Order muss der Kunde einen Zeitraum festlegen, nach dessen Ablauf die Order verfällt, sofern sie nicht ausgeführt wurde. Ein Tag endet 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Aufgabe des Auftrags durch den Kunden immer um 00:00 UTC. Wenn du beispielsweise am Montag um 14:30 Uhr UTC eine Ablauffrist von 7 (sieben) Tagen festlegst, verfällt die Limit Preis Order am darauffolgenden Montag um 23:59 Uhr UTC.
16.8 Stornierung von Limit Preis Orders durch Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit, die von ihm aufgegebene Limit Preis Order jederzeit vor ihrer Ausführung auf der Plattform zu stornieren. Für stornierte Limit Preis Orders werden von FIOR keine Gebühren erhoben.
16.9 Stornierung von Limit Preis Orders durch FIOR
FIOR behält sich das Recht vor, ausstehende Limit Preis Orders, bei Verdacht auf Vorliegen eines Kündigungsgrundes gemäß Punkt 7.3 der AGB zu stornieren. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, erhält der Kunde in einem solchen Fall eine Benachrichtigung in seinem Kundenkonto und per E-Mail.
16.10 Keine Preisgarantie
Die Auslösung einer Limit Preis Order stellt keine Preisgarantie dar und die Ausführung der Order könnte aufgrund des volatilen Markts möglicherweise nicht zu dem vom Kunden gewünschten Preis erfolgen.
17 Transferdienstleistungen / Transferdienstleistungsvereinbarung
17.1 Modalitäten von Externen Transfers
17.1.1 Übertragungen von BTC vom Kundenkonto zu einer Wallet außerhalb der Plattform ("BTC Auszahlung") oder Übertragungen von einer Wallet außerhalb der Plattform auf das Kundenkonto ("BTC Einzahlung") stellen "Externe BTC Übertragungen" von FIOR dar.
17.1.2 Externe BTC Übertragungen werden on-chain auf der Bitcoin Blockchain abgewickelt. Die "Bitcoin Blockchain" bezeichnet eine dezentrale, öffentlich einsehbare, kryptographisch gesicherte Datenstruktur (Distributed Ledger), die sämtliche Transaktionen mit BTC dokumentiert.
17.1.3 BTC Einzahlung: Um eine Einzahlung auf das Kundenkonto vorzunehmen, muss der Kunde eine Walletadresse in seinem Kundenkonto generieren.
17.1.4. Eine externe BTC Übertragung ist abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die Transaktion auf der Bitcoin Blockchain mit ausreichenden Blockbestätigungen validiert wurde (siehe dazu Punkt 17.8).
17.2 Modalitäten von Internen BTC Übertragungen
Kunden haben die Möglichkeit BTC an andere Kunden von FIOR auf der Plattform zu versenden und zu empfangen. Diese Übertragungen werden "Interne BTC Übertragungen" genannt und stellen gemeinsam mit den Externen BTC Übertragungen die "Transferdienstleistungen" dar.
17.3 Verfahren zur Einleitung oder Zustimmung zu Transferdienstleistungen
17.3.1 Der Kunde kann eine Transferdienstleistung einleiten, indem er auf der Plattform die Transferdetails (z.B. Menge an BTC, Empfänger bzw. Sender, Walletadresse (bei Externen BTC Übertragungen), etc.) eingibt und anschließend die Zusammenfassung der Transferdienstleistung bestätigt. Bei einer Externen BTC Übertragung, muss der Kunde noch weitergehende Informationen bekannt geben, um den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte ("Travel Rule") und anderer anwendbarer Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AML/CFT") nachzukommen.
17.3.2 Für die Bestätigung einer Transferdienstleistung muss der Kunde eine MFA verwenden.
17.3.3 Der Kunde kann einen Transfer nur auf Walletadressen, die zuvor vom Kunden "gewhitelisted" wurden, initiieren. Zur Bestätigung des Whitelistings muss der Kunde eine MFA verwenden.
17.3.4 Nach erfolgreicher Einleitung einer Transferdienstleistung zieht FIOR den überwiesenen Betrag, inklusive Gebühren und die anfallenden Blockchain-Gebühren vom BTC Guthaben des Kunden in der off-chain Database ab. Der aktualisierte Kontostand wird dann im Kundenkonto auf der Plattform angezeigt.
17.4 Eingang der Transferdienstleistung
17.4.1 Jede Einleitung einer Transferdienstleistung, die vor 23:59 Uhr (UTC) bei FIOR eingeht, gilt als am selben Werktag eingegangen. Es bestehen keine festgelegten Annahmeschlusszeiten.
17.5 Ausführung von Transferdienstleistungen
17.5.1 Wenn die Transferdienstleistung bei FIOR eingegangen ist, führt FIOR die notwendigen Compliance Schritte durch und überprüft insbesondere die Einhaltung der Travel Rule und anderer anwendbarer AML/CFT Vorschriften (z.B. Abgleich mit Sanktionsliste).
17.5.2 Wenn diese Compliance Prüfungen positiv abgeschlossen werden konnten, führt FIOR die Transferdienstleistung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten auf der Bitcoin Blockchain aus.
17.6 Gründe für die Ablehnung oder Aussetzung einer Transferdienstleistung
17.6.1 FIOR kann die vom Kunden eingeleitete Transferdienstleistung aus den folgenden Gründen aussetzen:
17.6.1.1 Wenn zwingende gesetzliche Gründe dies verlangen;
17.6.1.2 Häufige oder ungewöhnliche Versuche zur Änderung des Passworts oder der Identifizierungsmethoden;
17.6.1.3 Änderung oder Deaktivierung der hinterlegten E-Mail-Adresse oder Telefonnummer;
17.6.1.4 Versuch der Änderung von wesentlichen Kundeninformationen
17.6.2 FIOR kann die vom Kunden eingeleitete Transferdienstleistung aus den folgenden Gründen ablehnen:
17.6.2.1 Unzureichendes BTC Guthaben des Kunden. In diesem Fall wird die Transferdienstleistung komplett abgelehnt und es findet keine teilweise Ausführung statt;
17.6.2.2 Die angegebene Empfängeradresse ist keine Bitcoin Blockchain Adresse; Wichtiger Hinweis: Es erfolgt keine Überprüfung, ob die angegebene Bitcoin Blockchain Adresse korrekt eingegeben wurde oder dem "richtigen" Empfänger zugeordnet werden kann, zumal dies technisch kaum/nicht möglich wäre;
17.6.2.3 Ein anwendbares Auszahlungslimit wird überschritten;
17.6.2.4 Der Mindesttransferbetrag wird nicht erreicht;
17.6.2.5 Die maximale Ausführungsfrist der Bitcoin Blockchain wird überschritten;
17.6.2.6 Der Sender oder der Empfänger einer Transferdienstleistung stellt unvollständige oder inkonsistente Informationen bereit, die aufgrund der Travel Rule oder anderer AML/CFT-Bestimmungen erforderlich sind;
17.6.2.7 Im Falle einer Transferdienstleistung an oder von einer gehosteten Wallet, wenn die aus AML/CFT-Sicht erforderliche Sorgfaltspflicht nicht erfolgreich durchgeführt werden kann (z.B. aufgrund mangelnder Kooperation des Dienstleisters oder aufgrund von Risiken oder unzureichenden Standards des Dienstleisters des Empfängers);
17.6.2.8 Im Falle einer Transferdienstleistung an oder von einer selbst gehosteten Wallet, wenn der Sender oder Empfänger der Transferdienstleistung die Eigentümerschaft der Wallet-Adresse nicht verifizieren kann;
17.6.2.9 Die internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien von FIOR verlangen die Nichtausführung der Transferdienstleistung;
17.6.2.10 Ablehnung durch den Kryptowertedienstleister des Empfängers einer BTC Auszahlung;
17.6.2.11 FIOR muss (einen Teil) seiner Transferdienstleistungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischer Probleme oder DLT-Netzwerk-Upgrades aussetzen.
17.7 Kundeninformation im Falle von Ablehnung oder Aussetzung von Transferdienstleistungen
17.7.1 Wenn FIOR eine Transferdienstleistung ablehnt oder aussetzt, informiert FIOR den Kunden über eine solche Ablehnung oder Aussetzung und stellt dem Kunden die folgenden Informationen zur Verfügung:
17.7.1.1 Der spezifische Grund, warum die Transferdienstleistung abgelehnt oder ausgesetzt wurde, vorausgesetzt, die Weitergabe dieser Informationen entspricht allen regulatorischen Anforderungen;
17.7.1.2 Schritte, die der Kunde gegebenenfalls unternehmen kann, um die Ablehnung oder Aussetzung der Transferdienstleistung zu beheben; und
17.7.1.3 Die Höhe der Gebühren oder Kosten, die dem Kunden bereits entstanden sind, einschließlich der Frage, ob diese Gebühren vom Kunden zu tragen sind oder erstattet werden.
Das Vorstehende gilt nur, wenn die Kundeninformation aus AML- und regulatorischer Sicht angemessen und durchführbar ist.
17.8 Maximale Ausführungsfrist
17.8.1 Die Zeit bis zur Ausführung einer Transferdienstleistung über das betroffene DLT-Netzwerk liegt außerhalb des Einflussbereichs von FIOR. Diese Zeit wird nicht auf der Grundlage traditioneller Zeitmessungen berechnet, sondern auf der Grundlage neuer Blockbestätigungen (das heißt aus Basis abgeschlossener Transaktionen), die dem betreffenden DLT-Netzwerk ab dem Zeitpunkt der Übertragung an das betreffende DLT-Netzwerk hinzugefügt werden. Die Regeln des jeweiligen DLT-Netzwerks definieren die maximale Ausführungszeit, bis eine Transferdienstleistung in eine neue Blockbestätigung aufgenommen werden muss.
17.8.2 FIOR betrachtet die Transferdienstleistung als abgeschlossen an, sobald sechs Blockbestätigungen (und damit der für die Blockerstellung erforderliche Betrag) über die Bitcoin Blockchain erfolgt sind.
17.9 Kundeninformation nach Ausführung der Transaktion
Dem Kunden wird nach erfolgreichem Abschluss einer Transaktion eine Bestätigung der abgeschlossenen Transaktion auf der Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) bereitgestellt. Die Bestätigung enthält Daten über den Namen des Senders und Empfängers, Wallet Adresse, Wert und Menge des transferierten BTC und eine Aufstellung der Kosten und Gebühren.
17.10 Gebühren
17.10.1 Jede ausgeführte externe BTC Übertragung löst Gebühren aus. Die Gebühren sind hier einsehbar: https://21bitcoin.app/gebuehren.
17.10.2 Externe Gebühren: Zusätzlich können Transaktions- oder Miner-Gebühren anfallen, die außerhalb der Sphäre von FIOR liegen und die von Kunden getragen werden müssen. Die Gebühr wird von Faktoren beeinflusst, die FIOR nicht bestimmten kann (wie z.B. dem Transaktionsvolumen im Bitcoin Netzwerk). Der Kunde wird vor der Bestätigung des Kaufs über die jeweils anfallende Gebühr informiert.
17.10.3 Etwaige Kosten von Kreditinstituten (z.B. Gebühren für Überweisungen oder Buchungszeilen) sind vom Kunden zu tragen.
17.11 Nicht autorisierte oder falsch eingeleitete Transferdienstleistungen
17.11.1 Wenn der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass eine nicht autorisierte oder falsch eingeleitete Transferdienstleistungen vorliegt, muss der Kunde dies so umgehend wie möglich an FIOR melden.
17.11.2 Im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaft eingeleiteten Transferdienstleistung haftet FIOR gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der in Punkt 25 festgelegten Beschränkung für Schadensersatzansprüche. Für Vorfälle, die nicht FIOR zuzurechnen sind, haftet FIOR nicht.
17.12 Sicherheitssysteme
FIOR setzt die in Punkt 18 beschriebenen Sicherheitssysteme für die Erbringung von Transferdienstleistungen ein.
18 Sicherungssysteme
18.1 Risikomanagementrahmen
FIOR hat ein Risikomanagementrahmenwerk gegen IT Sicherheitsrisiken etabliert.
18.2 Risikoreduktion
FIOR setzt Maßnahmen zur Reduktion des Risikos des (i) Verlust der BTC, (ii) Verlust der Zugangsmittel zu den BTC und (iii) anderer Risiken im Zusammenhang mit den BTC.
18.3 Laufende Risikobewertungen
FIOR führt regelmäßig Sicherheitsprüfungen, Überprüfungen des Zugriffsmanagements und kryptografische Bewertungen durch, um potenzielle Bedrohungen für seine Kryptowertedienstleistungen zu identifizieren, analysieren und abzubilden.
18.4 Überwachung und Abgleich
Um die operative Integrität aller erforderlichen Systeme sicherzustellen, setzt FIOR fortlaufende Überwachungsebenen sowie regelmäßige Compliance Überprüfungen ein. Dies erfordert auch regelmäßige manuelle Systemprüfungen und Kontenabgleichtests.
18.5 Kundenbenachrichtigungsmechanismus
Kunden werden im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der ihre BTC betrifft, so schnell wie möglich informiert. FIOR bietet Kunden Mechanismen zur schnellen Reaktion, um kompromittierte Kundenkonten zu deaktivieren. Darüber hinaus bietet FIOR seinen Kunden Sicherheitsmaßnahmen wie die 2F-Authentifizierung, um die Kontosicherheit zu erhöhen.
18.6 Audit
Es werden regelmäßige interne und externe Prüfungen sowie risikobasierte Prüfungen durchgeführt, um die Richtigkeit aller Aufzeichnungen über die verwahrten BTC zu bestätigen und die Existenz aller BTC innerhalb der Plattform festzustellen.
19 Fork Policy
19.1 Begriffsdefinition
Die Bitcoin Blockchain unterliegt möglichen Änderungen in ihrer technischen Struktur, insbesondere durch sogenannte "Forks". Ein Fork bezeichnet die Abspaltung oder Änderung der zugrunde liegenden Protokollstruktur der Blockchain, durch die unter Umständen ein neuer, von der bisherigen Blockchain getrennter Vermögenswert (z. B. "Bitcoin Cash") entsteht.
19.2 Unterstützung von Forks
FIOR unterstützt ausschließlich BTC im Sinne der zum Zeitpunkt der Verwahrung gültigen technischen Spezifikation. Im Falle eines Forks entscheidet FIOR nach eigenem Ermessen, ob eine bestimmte Blockchain-Version weiterhin als BTC behandelt wird.
19.3 Anspruch des Kunden auf Forks
Dem Kunden stehen keinerlei Ansprüche auf Herausgabe, Gutschrift, Verwahrung oder Übertragung von Kryptowerten zu, die durch Forks der Bitcoin Blockchain entstehen oder abgeleitet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Vermögenswerte einen Marktwert erlangen oder von Dritten als wirtschaftlich relevant angesehen werden. Es besteht insbesondere kein Anspruch des Kunden auf Zugang, Transaktionsmöglichkeiten oder Informationen hinsichtlich solcher Fork-basierten Vermögenswerte.
19.4 Erwerb von Vermögensrechten
Der Kunde erwirbt keine Rechte an Vermögenswerten, die durch Forks entstehen. Diese Regelung erfolgt im Einklang mit Art. 75 Abs. 4 Unterabsatz 2 MiCAR.
20 Rücktrittsrecht
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht für BTC, die im Fernabsatz erworben wurden, da der Preis von BTC von Schwankungen am Finanzmarkt abhängt, auf die FIOR keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.
21 Aufrechnung
FIOR ist jederzeit berechtigt, fällige und unbezahlte Geldforderungen, die FIOR gegenüber Kunden hat, mit fälligen und unbezahlten Geldforderungen, die der Kunde gegen FIOR hat, aufzurechnen.
22 Pfandrecht
22.1 Umfang und Entstehen
22.1.1 Der Kunde räumt FIOR ein Pfandrecht an allen BTC und Fiatgeld, die mit seinem Willen in die Innehabung von FIOR gelangen.
22.1.2 Das Pfandrecht sichert sämtliche, auch bedingte, befristete oder noch nicht fällige Forderungen von FIOR gegenüber dem Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung.
22.1.3 Das Pfandrecht entsteht mit dem Zeitpunkt der Innehabung der BTC oder des Fiatgeldes durch FIOR, sofern zu diesem Zeitpunkt besicherte Forderungen bestehen. Andernfalls entsteht das Pfandrecht mit dem späteren Entstehen solcher Forderungen.
22.2 Freigabe von Sicherheiten
Auf Verlangen des Kunden wird FIOR Sicherheiten freigeben, soweit kein berechtigtes Sicherungsinteresse an diesen besteht.
22.3 Verwertung von Sicherheiten
22.3.1 Voraussetzung für eine Verwertung ist, dass die besicherte Forderung fällig ist und die Verwertungsberechtigung nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen besteht. Zudem ist dem Kunden unter Angabe der Höhe der gesicherten Forderung die Verwertung anzudrohen, wobei zwischen der Androhung und der Verwertung mindestens ein Monat vergehen muss. Die Androhung kann entfallen, wenn sie untunlich ist, etwa wegen unbekannten Aufenthalts des Kunden. In einem solchen Fall läuft die Frist ab Fälligkeit der Forderung. Eine frühere Verwertung ist zulässig, wenn ansonsten ein erheblicher und dauerhafter Wertverlust droht, der die Befriedigung von FIOR gefährden würde.
22.3.2 Verkauf: Sicherheiten, die über einen Markt- oder Börsenpreis verfügen, wird FIOR gemäß §§ 466a ff ABGB durch Freihandverkauf auf einer Handelsplattform oder Börse (einschließlich der Plattform) zu diesem Preis verwerten.
22.3.3 Exekution und außergerichtliche Versteigerung: FIOR ist berechtigt, Sicherheiten auch exekutiv zu verwerten oder, sofern kein Markt- oder Börsenpreis besteht, durch einen befugten Unternehmer öffentlich versteigern zu lassen. Ort und Zeit der Versteigerung sowie eine allgemeine Umschreibung der Sicherheit sind öffentlich bekanntzugeben. Der Kunde ist diesfalls zu benachrichtigen.
22.4 Zurückbehaltungsrecht
FIOR kann ihr obliegende Leistungen an den Kunden wegen aus der Geschäftsbeziehung entstandener Ansprüche zurückbehalten, auch wenn sie nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
23 Datenschutz
23.1 Datenschutzerklärung
Die Dienstleistungen von FIOR werden im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen in der Datenschutzerklärung erbracht.
Für detaillierte Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung von FIOR verwiesen, die unter https://21bitcoin.app/datenschutz/ eingesehen werden kann.
24 Gewährleistung / Haftung für Mängel
24.1 Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel nach österreichischem Recht gilt für Transaktionen auf der Plattform.
24.2 Unterbrechungen der Plattform
Technologiebasierte Systeme wie die Plattform erfordern (geplante und ungeplante) Unterbrechungen für Wartungs- und Entwicklungsarbeiten. Während solcher Unterbrechungen kann die Nutzung der Plattform eingeschränkt oder vollständig ausgesetzt sein, wodurch der Kauf, Verkauf oder Transfer von BTC vorübergehend unmöglich sein kann.
24.3 Unterbrechungen gelten nicht als Mangel nach österreichischem Recht, wenn die Unterbrechungen verursacht werden durch:
24.3.1 Geplante Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die die Funktionalität der 21bitcoin App nicht nur vorübergehend einschränken oder zu einem Ausfall führen, wenn sie dem Kunden auf geeignete Weise (z.B. per E-Mail) mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden. Solche Wartungsarbeiten werden so schnell wie möglich abgeschlossen, jedoch spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen in Österreich.
24.3.2 Ungeplante Wartungsarbeiten, die aufgrund technischer Defekte, regulatorischer Vorgaben oder unvorhergesehener und unkontrollierbarer Ereignisse notwendig sind. FIOR wird sich bemühen, diese Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen. Diese Unterbrechungen können u.a. in den folgenden Fällen auftreten:
24.3.2.1 Bei technischen oder infrastrukturellen Problemen, die außerhalb der Kontrolle von FIOR liegen, wie z. B. Serverausfälle, Cybersicherheitsbedrohungen oder Netzwerkausfälle;
24.3.2.2 Wenn Liquiditätsanbieter von FIOR den Handel einstellen;
24.3.2.3 Bei Nichtverfügbarkeit zuverlässiger Marktpreise für BTC;
24.3.2.4 Wenn die FMA oder eine andere zuständige Behörde auf der Grundlage ihres Regulierungsmandats die Einstellung des Handels mit BTC fordert; und/oder
24.3.2.5 Bei höherer Gewalt (z. B. bei Ereignissen wie Naturkatastrophen), regulatorischen Änderungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die den normalen Betrieb der Plattform stören.
25 Haftungsbeschränkung
25.1 Haftung für Schäden
FIOR haftet grundsätzlich nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch FIOR oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In Fällen, in denen Schäden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet FIOR nur:
25.1.1 in Fällen von Personenschäden;
25.1.2 für Schäden auf Grund des Fehlens von garantierten Eigenschaften;
25.1.3 nach dem Produkthaftungsgesetz; und
25.1.4 für Schäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn der Schaden bei Vertragsabschluss für FIOR vernünftigerweise vorhersehbar war. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
25.2 Haftung für die Verwahrung von BTC
FIOR haftet seinen Kunden für Verluste von BTC oder der Mittel für den Zugang zu diesen BTC, die infolge von Vorfällen erlitten werden, die FIOR zuzuschreiben sind. Die Haftung von FIOR ist auf den Marktwert der verloren gegangenen BTC zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt gemäß Artikel 75 Abs 8 MiCAR.
Zu den nicht FIOR zuzuschreibenden Vorfällen gehören alle Ereignisse, bei denen FIOR nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder von den Tätigkeiten von FIOR aufgetreten sind, etwa ein mit dem Betrieb des Distributed Ledger verbundenes Problem, über das FIOR keine Kontrolle hat.
25.3 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gemäß FM-GwG
Schadenersatzansprüche können von einem Kunden aus dem Umstand, dass FIOR in fahrlässiger Unkenntnis, dass der Verdacht auf Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung oder der Verdacht auf ein Zuwiderhandeln gegen der in Punkt 5.1 beschriebenen Pflichten (Handeln im eigenen Namen) falsch war, eine Transaktion verspätet oder nicht durchgeführt hat, gemäß § 19 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) nicht erhoben werden.
26 Steuerliche Vorgaben
FIOR kann verpflichtet sein, im Namen des Kunden von den auf dem Kundenkonto eingegangenen Erträgen oder durchgeführten Transaktionen Steuern einzubehalten und abzuführen. Die anzuwendenden Steuersätze und die Berechnungsmethode werden in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Eintretens eines steuer-pflichtigen Ereignisses geltenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungspraktiken festgelegt.
Der Kunde soll einen Steuerberater konsultieren, (i) um sich über die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und dem Halten oder Transferieren von BTC zu informieren und (ii) um sicherzustellen, dass der Kunde in der Lage ist, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um alle geltenden Steuergesetze einzuhalten.
Die steuerlichen Folgen hängen oft von den Steuergesetzen des Landes ab, in dem der Kunde steuerlich ansässig ist. Wenn wir nicht gesetzlich verpflichtet sind, Steuern einzubehalten und/oder ein solcher Einbehalt keine endgültige Besteuerung nach den geltenden Steuergesetzen darstellt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, alle nationalen und internationalen Steuergesetze einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, FIOR rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die genaue Berechnung und Einbehaltung von Steuern zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem der Status des steuerlichen Wohnsitzes oder Informationen über die Wegzugsbesteuerung.
27 Freunde-werben-Programm
27.1 Programmdefinition
FIOR bietet dem Kunden an, an einem "Freunde-werben-Programm" teilzunehmen ("Programm"). Das Programm wird bis auf Weiteres angeboten und kann ohne Ankündigung jederzeit beendet oder angepasst werden. Eine Änderung oder Beendigung des Programms hat keine Auswirkungen auf bereits erhaltene Vorteile.
27.2 Gegenstand und Voraussetzungen des Programms
27.2.1 Ein Kunde kann am Programm teilnehmen, indem er seinen persönlichen Empfehlungscode, den er von FIOR erhält ("Empfehlungscode"), an eine Person, die noch kein Kunde ist ("Eingeladene Person"), übermittelt. Der Kunde erhält einen Empfehlungscode nur, soweit er uneingeschränkten Zugriff auf sein aktives Kundenkonto hat.
27.2.2 Der Kunde und die Eingeladene Person müssen jeweils natürliche Personen sein, erfolgreich den Kundenregistrierungsprozess abgeschlossen und alle anderen Bestimmungen dieser AGB eingehalten haben.
27.2.3 Kunden und Eingeladene Personen mit Wohnsitz in bestimmten Jurisdiktionen oder Ländern können von der Teilnahme am Programm (z.B. aus rechtlichen und regulatorischen Gründen) ausgeschlossen werden.
27.2.4 Die Eingeladene Person darf sich bisher nicht bereits für die Eröffnung eines FIOR Kundenkontos registriert haben oder bereits zuvor Kunde gewesen sein.
27.2.5 Jede eingeladene Person kann nur einen Empfehlungscode verwenden. Eine Kombination von zwei oder mehreren Empfehlungscodes ist nicht möglich.
27.2.6 Die Teilnahme am Programm ist für den Kunden und die Eingeladene(n) Person(en) freiwillig und kostenlos.
27.2.7 Der Kunde und die Eingeladene Person können nicht dieselbe Person sein.
27.2.8 Der Kunde, der die Empfehlung ausspricht, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einladung nur an Personen verschickt wird, die mit deren Erhalt einverstanden sind.
27.3 Vorteile und Sonderkonditionen des Programms
27.3.1 Die aktuell geltenden Konditionen sind unter https://21bitcoin.app/feature/referral ersichtlich
27.3.2 Die Eingeladene Person erhält eine Reduzierung der Handelsgebühren auf bestimmte Kauforders von BTC.
27.3.3 Der werbende Kunde erhält eine Prämie, wenn die Eingeladene Person bestimmte Kauforders von BTC über die 21bitcoin App tätigt. Die Prämie ist ein fixer Prozentsatz der Nettoeinnahmen, den FIOR erzielt, wenn die Eingeladene Person einen Kauf von BTC tätigt. Die Prämie beträgt grundsätzlich 10% der Nettoeinnahmen, die FIOR von der eingeladenen Person erhält ("Prämie"). Bestimmungen über die Mindest- und Maximalhöhe der Prämie in Punkt 27.4. sind anwendbar.
27.3.4 Die Konditionen und Ermäßigungen des Programms können jederzeit und ohne Vorankündigung von FIOR angepasst oder beendet werden.
27.4 Gutschrift der Prämie
27.4.1 Die Prämie bzw. der bedingte Prämienanspruch entsteht in EUR und wird entsprechend auf dem Prämienkonto in EUR ausgewiesen. Eine etwaige Gutschrift der Prämie kann jedoch ausschließlich in BTC erfolgen. Für den Tausch von EUR in BTC fallen Gebühren an (siehe sogleich).
27.4.2 Jede (bedingte) Prämie wird dem Kunden auf einem temporären und separaten digitalen FIOR Unterkonto ausgewiesen ("Prämienkonto").
27.4.3 Bedingungen: Die tatsächliche Gutschrift der Prämie ist durch das Erreichen der Mindesthöhe aufschiebend bedingt. Die tatsächliche Gutschrift der Prämie ist darüber hinaus durch das Nicht-Erreichen der Maximalhöhe auflösend bedingt. Zu den einzelnen Bedingungen siehe sogleich.
27.4.4 Erreichen einer Mindesthöhe (aufschiebende Bedingung): Die Gutschrift der Prämie(n) auf dem Prämienkonto erfolgt ausschließlich ab einer angesammelten Prämiensumme von EUR 15,00 (Mindesthöhe) innerhalb eines Kalenderjahres und wird spätestens im darauffolgenden Monat, in dem die Mindesthöhe der Gutschrift überschritten wurde, in BTC gutgeschrieben.
27.4.5 Im Rahmen der Gutschrift wird die Prämie in BTC umgerechnet (getauscht) und dem Kunden in seinem FIOR Wallet als BTC gutgeschrieben. Dabei gilt der Umrechnungskurs EUR/BTC und die FIOR Basis-Gebühr für den Kauf von BTC zum Zeitpunkt der Prämiengutschrift.
27.4.6 Liegt die Gutschrift unter der Mindesthöhe von EUR 15,00, erwirbt der Kunde keinen unbedingten Anspruch gegen FIOR. Erreicht die Prämie innerhalb von einem Kalenderjahrnicht die Mindesthöhe von EUR 15,00, verfällt der bedingte Anspruch auf die Prämie. Der Kunde erhält keine Prämie.
27.4.7 Maximalhöhe der Prämie (auflösende Bedingung). Die Maximalhöhe einer Prämie, die ein Kunde erreichen kann, ist EUR 450,00 in einem Kalenderjahr. Darüber hinaus gehende entstehen keine Ansprüche von Kunden.
27.4.8 Die Gutschrift der Prämie setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Gutschrift der Kunde ein aktives Kundenkonto hat und dieses nicht gesperrt, suspendiert oder geschlossen wurde.
27.4.9 Abhängig von den steuerlichen Gesetzen sind Prämien aus dem Programm im jeweiligen Land, in dem der Kunde seinen Steuerwohnsitz hat, vom Kunden zu versteuern. Der Kunde ist für die Umsetzung selbst verantwortlich.
27.5 Unzulässiges Verhalten
27.5.1 Der Kunde darf den Empfehlungscode ausschließlich für private Zwecke und nicht für gewerbliche Tätigkeiten nutzen, insbesondere nicht für bezahlte Werbeaktionen wie Online-Werbung. Daneben ist dem Kunden die öffentliche Verbreitung auf Websites nicht erlaubt, insbesondere auf Blogs und Gutschein-Websites, die vorwiegend dazu dienen, Prämien einzuwerben. Dem Kunden ist es untersagt, Massen-E-Mails, Kurznachrichten oder Nachrichten an Personen zu senden, die der Kunde nicht kennt, oder automatisierte Systeme oder Bots zu verwenden, um den Empfehlungscode zu verbreiten.
27.5.2 FIOR kann die Teilnahme von Kunden und eingeladenen Personen aus sachlichen Gründen ablehnen. FIOR behält sich vor, die Auszahlung von Prämien zu verweigern oder diese zurückzuverlangen, wenn FIOR eine Handlung des Kunden feststellt, die missbräuchlich ist oder gegen diese Teilnahmebedingungen oder die AGB verstößt.
27.5.3 Der Kunde nimmt ausschließlich in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung am Programm teil.
27.5.4 Dem Kunden ist es untersagt, im Namen von FIOR oder für FIOR aufzutreten oder in irgendeiner Weise den Anschein zu erwecken, als handele er als Vertreter, Bevollmächtigter oder in sonstiger Vertretungsfunktion für FIOR.
27.5.5 Dem Kunden ist es untersagt, Beratungsleistung in Bezug auf Kryptowerte zu erteilen. Insbesondere darf er keine auf die persönlichen Umstände eines Dritten abgestimmten Empfehlungen in Bezug auf den Erwerb, die Veräußerung oder Nutzung von Kryptowerte oder Kryptowerte-Dienstleistungen abgeben oder deren Erteilung auf Wunsch eines Dritten vereinbaren.
27.5.6 Dem Kunde ist es untersagt, Pay-per-Click- (PPC) oder Suchmaschinenmarketing- (SEM) Methoden zu verwenden.
28 Sonstige Bestimmungen
28.1 Offenlegung von Daten gegenüber Behörden
FIOR kann alle Daten in Bezug auf Kunden und Kundenkonten (einschließlich aller in der Vergangenheit im Zusammenhang damit getätigten Transaktionen) offenlegen, wenn dies von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs-, Steuer- oder sonstigen Aufsichtsbehörde oder einer ähnlichen offiziellen Stelle (z.B. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen) gefordert oder beantragt wird. FIOR behält sich das Recht vor, mit solchen Behörden in größtmöglichem Umfang zu kooperieren.
28.2 Kein Verzicht auf Rechte
Das Versäumnis von FIOR, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum eine Bestimmung der AGB oder ein Recht oder einen Rechtsbehelf, die sich aus den AGB ergeben, durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinflusst in keiner Weise das Recht von FIOR, dies zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, vorausgesetzt, dieses Recht ist nicht verjährt, abgelaufen oder sonst ausgeschlossen.
28.3 Geltungsdauer der AGB
Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort.
28.4 Vertragssprache
Die AGB werden in mehreren Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Streitfall und im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung der AGB maßgebend.
29 Änderungen der AGB
29.1 Wesentliche Änderung
FIOR bietet dem Kunden an, an einem "Freunde-werben-Programm" teilzunehmen ("Programm"). Das Programm wird bis Wesentliche Änderungen dieser AGB, einschließlich dieses Abschnitts, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
29.2 Umfang wesentlicher Änderungen
Als wesentliche Änderungen gelten alle Modifikationen oder Ergänzungen, die (i) eine Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis in einer Weise grundlegend verändern, dass es dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommt. Beispiele hierfür, ohne darauf beschränkt zu sein, sind alle Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungspflichten des Kunden, Einschränkungen des Kunden hinsichtlich des Erwerbs und Verkaufs von BTC oder Beschränkungen der Verpflichtung, BTC oder Private Keys für den Kunden zu verwahren, zu verwalten oder zu sichern.
29.3 Sonstige Änderungen
Änderungen der AGB, die keine wesentlichen Änderungen darstellen oder als redaktionelle Änderungen gelten, können nach dem billigen Ermessen von FIOR jederzeit vorgenommen und in Kraft gesetzt werden.
29.4 Inkrafttreten
Sofern kein spezifisches Datum des Inkrafttretens genannt wird, treten diese Änderungen zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) mit der ausdrücklichen Annahme der geänderten AGB durch den Kunden (z.B. über die Plattform) oder (ii) nach Ablauf von zwei Monaten ab Übermittlung der AGB auf einen dauerhaften Datenträger des Kunden, sofern der Kunde nicht widersprochen hat.
29.5 Zeitpunkt
Wird ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens genannt, das nach dem Veröffentlichungsdatum liegt, treten die Änderungen zu dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) dem genannten Datum des Inkrafttretens oder (ii) dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der ausdrücklichen Annahme der geänderten AGB durch den Kunden (z.B. über die Plattform) oder (b) dem Ablauf von zwei Monaten nach der Übermittlung der AGB auf einen dauerhaften Datenträger des Kunden, sofern der Kunde nicht widersprochen hat.
29.6 Zustimmung
Die Zustimmung des Kunden zu Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht. Der Kunde wird in dem Änderungsangebot darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail) innerhalb der in den Punkten 28.4 und 28.5 genannten Fristen als Zustimmung zu den Änderungen gilt, und (ii) der FIOR-Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.
30 Anwendbares Recht
30.1 Recht der Republik Österreich
Die AGB und jede Transaktion, die hierunter fällt, unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
30.2 Ausnahmen
Dies gilt nur insoweit, als das Recht des Wohnsitzstaates des Kunden diesem im Einzelfall keine günstigere Rechtsposition gegenüber FIOR einräumt.
