Die Petition zum Erhalt der Bitcoin-Haltefrist in Deutschland hat am 5. August 2026 das notwendige Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht – nur einen Tag nach ihrer Freischaltung auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages. Damit ist die Voraussetzung für eine öffentliche Befassung des Petitionsausschusses erfüllt.
Die Mitzeichnungsfrist läuft trotzdem bis zum 15. September 2026 weiter. Zusätzliche Stimmen ändern die Rechtslage nicht automatisch, erhöhen aber die politische Sichtbarkeit des Anliegens. Den laufenden Zähler zeigt die offizielle Petitionsseite.
✍️ Petition jetzt unterstützen: Offizielle Bundestagspetition 201716 mitzeichnen
Petition zur Bitcoin-Haltefrist: Das ist der aktuelle Stand
Die öffentliche Petition trägt den Titel „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“ und wird unter der Petitionsnummer 201716 geführt.
Die wichtigsten Daten im Überblick:
- Freigeschaltet: 4. August 2026
- Quorum erreicht: 5. August 2026
- Erforderliches Quorum: 30.000 Mitzeichnungen
- Mitzeichnungsfrist: bis 15. September 2026
- Aktueller Status: Voraussetzung für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erfüllt
- Status der Rechtslage: Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin
- Direktlink: Petition auf der Website des Deutschen Bundestages
Die Zahl der Mitzeichnungen steigt weiter. Für den jeweils aktuellen Zählerstand sollte die offizielle Petitionsseite geprüft werden.
Was fordert die Petition?
Die Petition fordert, die bestehende steuerliche Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin und anderen Kryptowerten nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beizubehalten.
Konkret geht es um zwei Punkte:
- Die einjährige Haltefrist für privat gehaltene Kryptowerte soll erhalten bleiben.
- Kryptowerte sollen steuerlich weiterhin als „andere Wirtschaftsgüter“ behandelt werden.
Nach der aktuellen Rechtslage können Gewinne aus dem privaten Verkauf von Bitcoin steuerfrei sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate liegen. Verkäufe innerhalb der Haltefrist können dagegen als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sein.
Die Initiatoren argumentieren, dass die bestehende Regelung Rechtssicherheit schafft, langfristiges Sparen fördert und den Dokumentationsaufwand für private Anleger sowie Finanzbehörden begrenzt.
Warum steht die Bitcoin-Haltefrist zur Debatte?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte Ende April 2026 angekündigt, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Seitdem wird über eine mögliche Abschaffung oder Änderung der einjährigen Haltefrist diskutiert.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen politischem Vorhaben und geltendem Recht: Stand 5. August 2026 ist die Haltefrist nicht abgeschafft. Für eine Änderung wäre ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Eine Abschaffung könnte dazu führen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die konkrete Ausgestaltung, mögliche Steuersätze und ein Bestandsschutz für bereits gekaufte Bitcoin hängen jedoch vom finalen Gesetzestext ab. Pauschale Aussagen wären zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.
Quorum erreicht: Was bedeuten 30.000 Mitzeichnungen?
Die Petition hat am 5. August 2026 die Schwelle von 30.000 Mitzeichnungen erreicht. Damit ist die Voraussetzung für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erfüllt.
Dort können die Petenten ihr Anliegen erläutern und Fragen von Abgeordneten beantworten. Auch die Bundesregierung kann Stellung nehmen. Das erhöht die politische und mediale Sichtbarkeit des Themas.
Das erreichte Quorum ist allerdings keine Volksabstimmung. Die 30.000 Stimmen verhindern eine Gesetzesänderung nicht automatisch und verpflichten die Bundesregierung nicht dazu, ihre Pläne aufzugeben. Sie stellen aber sicher, dass das Anliegen parlamentarisch sichtbar behandelt wird.
Wer kann die Petition unterstützen?
Für die Mitzeichnung ist ein kostenloses Konto auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages erforderlich. Nach Angaben der Initiative ProHaltefrist ist weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Deutschland zwingend notwendig.
Die persönlichen Daten und die Anschrift werden bei der Registrierung nicht öffentlich angezeigt. Öffentlich sichtbar ist vor allem die Gesamtzahl der Mitzeichnungen.
So kannst du die Petition mitzeichnen
- Öffne die offizielle Petition 201716.
- Melde dich mit deinem bestehenden Konto an oder registriere dich kostenlos.
- Bestätige die Mitzeichnung der Petition.
- Teile den offiziellen Link, wenn du weitere Menschen auf das Anliegen aufmerksam machen möchtest.
Eine zusätzliche Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet die Initiative auf ProHaltefrist.de.
Was passiert als Nächstes?
Obwohl das Quorum erreicht ist, kann die Petition noch bis zum 15. September 2026 mitgezeichnet werden. Anschließend folgen die weiteren Schritte im Petitionsverfahren, insbesondere die Terminierung und Vorbereitung der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss.
Parallel bleibt entscheidend, ob und in welcher Form die Bundesregierung einen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten vorlegt. Erst der finale Gesetzestext würde zeigen, wann neue Regeln gelten, welche Verkäufe betroffen wären und ob Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen vorgesehen sind.
Für private Anleger gilt deshalb: aktuelle Entwicklungen verfolgen, Transaktionsdaten vollständig dokumentieren und bei individuellen Steuerfragen fachlichen Rat einholen. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
FAQ
Gilt die einjährige Haltefrist für Bitcoin noch?
Ja. Stand 6. August 2026 gilt die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Bitcoin in Deutschland weiterhin. Nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer können Verkaufsgewinne nach der aktuellen Rechtslage steuerfrei sein.
Bis wann kann die Petition mitgezeichnet werden?
Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 15. September 2026.
Hat die Petition das Quorum erreicht?
Ja. Die Petition hat am 5. August 2026 die erforderlichen 30.000 Mitzeichnungen erreicht. Damit ist die Voraussetzung für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erfüllt.
Ändert die Petition automatisch das Gesetz?
Nein. Die Petition ist keine Volksabstimmung und ändert die Rechtslage nicht automatisch. Sie kann jedoch politischen Druck erzeugen und eine öffentliche Befassung des Petitionsausschusses ermöglichen.
Wo kann ich die Petition unterschreiben?
Direkt auf der offiziellen Plattform des Deutschen Bundestages: Petition 201716 zum Erhalt der Haltefrist mitzeichnen.
Hinweis: Marketingmitteilung der FIOR Digital GmbH (21bitcoin). Investitionen in Bitcoin sind mit Risiken und Chancen verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Anlageberatung.
