Bitcoin-Haltefrist: Petition erreicht 30.000 Stimmen

Die Petition zum Erhalt der Bitcoin-Haltefrist hat ihr Ziel erreicht. Am 5. August 2026 stimmten mehr als 30.000 Menschen zu. Damit ist das nötige Quorum erfüllt.

Der Petitionsausschuss des Bundestages kann das Anliegen nun öffentlich beraten. Die Frist läuft trotzdem bis zum 15. September 2026 weiter. Weitere Stimmen erhöhen die politische Sichtbarkeit.

Direkte Antwort: Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin. Die Petition ändert das Gesetz nicht automatisch. Eine Abschaffung wird diskutiert, ist aber noch kein geltendes Recht.

✍️ Petition jetzt unterstützen: Offizielle Bundestagspetition 201716 mitzeichnen

Petition zur Bitcoin-Haltefrist: aktueller Stand

Die Petition heißt „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“. Sie läuft unter der Nummer 201716.

Die wichtigsten Daten:

  • Start: 4. August 2026
  • Quorum erreicht: 5. August 2026
  • Nötige Stimmen: 30.000
  • Mitzeichnung möglich bis: 15. September 2026
  • Nächster Schritt: öffentliche Beratung im Petitionsausschuss möglich
  • Aktuelle Rechtslage: Die einjährige Haltefrist gilt weiterhin
  • Direktlink: Petition beim Deutschen Bundestag

Die Zahl der Stimmen kann weiter steigen. Den aktuellen Stand zeigt die offizielle Petitionsseite.

Was fordert die Petition?

Die Petition will die heutige Steuerregel für private Bitcoin-Verkäufe erhalten. Grundlage ist § 23 Einkommensteuergesetz (EStG).

Es geht um zwei Forderungen:

  • Die einjährige Haltefrist soll bleiben.
  • Bitcoin und andere Kryptowerte sollen steuerlich weiter als „andere Wirtschaftsgüter“ gelten.

Nach heutiger Rechtslage können Gewinne aus privaten Bitcoin-Verkäufen steuerfrei sein. Dafür müssen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen.

Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres kann Steuer anfallen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Die Initiatoren sehen Vorteile in der aktuellen Regel. Sie schaffe Rechtssicherheit und unterstütze langfristiges Sparen. Zudem halte sie den Aufwand für Anleger und Finanzämter geringer.

Warum wird über die Haltefrist diskutiert?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte Ende April 2026 an, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Seitdem wird über die Haltefrist diskutiert.

Wichtig: Eine politische Ankündigung ist noch kein Gesetz. Stand 5. August 2026 gilt die Haltefrist weiter.

Für eine Änderung braucht es ein Gesetzgebungsverfahren. Erst ein konkreter Gesetzentwurf zeigt die Details.

Eine Abschaffung könnte Bitcoin-Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig machen. Noch ist aber unklar, wie eine neue Regel aussehen würde. Offen sind auch mögliche Übergangsfristen und der Schutz früherer Käufe.

Was bedeuten 30.000 Stimmen?

Die Petition hat das nötige Quorum erreicht. Damit kann der Petitionsausschuss sie öffentlich beraten.

Die Initiatoren können dort ihr Anliegen erklären. Abgeordnete dürfen Fragen stellen. Auch die Bundesregierung kann Stellung nehmen.

Das schafft politische und mediale Aufmerksamkeit. Es bedeutet aber nicht, dass das Gesetz automatisch gleich bleibt.

Die Petition ist keine Volksabstimmung. Sie kann eine Gesetzesänderung nicht allein stoppen. Sie sorgt aber dafür, dass der Bundestag das Anliegen sichtbar behandelt.

Wer kann die Petition unterstützen?

Für die Mitzeichnung brauchst du ein kostenloses Konto auf der Petitionsplattform des Bundestages.

Laut der Initiative ProHaltefrist sind weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Die Plattform zeigt persönliche Daten und Anschrift nicht öffentlich an. Öffentlich sichtbar ist vor allem die Zahl der Stimmen.

So zeichnest du die Petition mit

  1. Öffne die offizielle Petition 201716.
  2. Melde dich an oder erstelle ein kostenloses Konto.
  3. Bestätige deine Mitzeichnung.
  4. Teile den offiziellen Link, wenn du andere informieren möchtest.

Eine weitere Anleitung findest du auf ProHaltefrist.de.

Was passiert als Nächstes?

Die Petition bleibt bis zum 15. September 2026 geöffnet. Danach bereitet der Petitionsausschuss die nächsten Schritte vor. Dazu gehört ein möglicher Termin für die öffentliche Beratung.

Parallel kommt es auf die Bundesregierung an. Sie muss einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, wenn sie die Besteuerung ändern will.

Erst dieser Text beantwortet wichtige Fragen:

  • Wann gelten neue Regeln?
  • Welche Verkäufe sind betroffen?
  • Gibt es Übergangsfristen?
  • Bleiben frühere Käufe geschützt?

Private Anleger sollten ihre Transaktionen vollständig dokumentieren. Bei persönlichen Steuerfragen hilft eine Steuerberatung. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Petition und Haltefrist

Gilt die einjährige Haltefrist noch?

Ja. Stand 5. August 2026 gilt sie weiterhin. Nach mehr als zwölf Monaten können Gewinne aus privaten Bitcoin-Verkäufen steuerfrei sein.

Bis wann kann ich mitzeichnen?

Die Petition läuft bis zum 15. September 2026.

Hat die Petition das Quorum erreicht?

Ja. Sie erreichte am 5. August 2026 die nötigen 30.000 Stimmen.

Ändert die Petition automatisch das Gesetz?

Nein. Sie ist keine Volksabstimmung. Sie ermöglicht aber eine öffentliche Beratung und erhöht den politischen Druck.

Wo kann ich die Petition mitzeichnen?

Auf der offiziellen Plattform des Bundestages: Petition 201716 zur Bitcoin-Haltefrist.

Hinweis: Marketingmitteilung der FIOR Digital GmbH (21bitcoin). Investitionen in Bitcoin sind mit Risiken und Chancen verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Entwicklungen. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Anlageberatung.

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