Frau mit Papieren in der Hand

Bitcoin-Steuern in Europa: 9 Länder im Vergleich

Bitcoin-Steuern bleiben in Europa auch 2026 eine Frage des jeweiligen Landes. Während private Veräußerungsgewinne in Deutschland nach mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei sind, gilt für österreichisches Neuvermögen ein besonderer Steuersatz von 27,5 %. In Italien werden ab 2026 realisierte Bitcoin-Gewinne mit 33 % besteuert. Zugleich beginnt mit DAC8 ein neuer EU-weiter Berichtszeitraum, dessen erster Behördenaustausch 2027 folgt.

Kurz & knapp: Eine einheitliche EU-Steuer auf private Bitcoin-Gewinne gibt es nicht. Entscheidend sind vor allem deine steuerliche Ansässigkeit, die Art der Anlage und je nach Land die Haltedauer. Steuerfreie Verkaufsgewinne bedeuten nicht automatisch, dass auch Bestände oder Meldungen steuerlich irrelevant sind.

Dieser Vergleich betrifft direkt gehaltene Bitcoin im Privatvermögen von Personen, die im jeweiligen Land steuerlich ansässig sind. Er betrachtet das Steuerjahr 2026, nicht nur die 2026 abzugebende Steuererklärung für 2025. Gewerblicher Handel, Mining, laufende Vergütungen, Erbschaften sowie Bitcoin-ETFs und andere Wertpapierprodukte können anderen Regeln unterliegen.

Warum es keine einheitliche Bitcoin-Steuer in Europa gibt

Für private Bitcoin-Veräußerungsgewinne gelten weiterhin unterschiedliche nationale Steuerregeln. Die EU hat dafür keinen einheitlichen Steuersatz und keine gemeinsame Haltefrist eingeführt. Zwei europäische Regelwerke sind trotzdem wichtig:

  • MiCAR: Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte regelt unter anderem die Zulassung und Pflichten von Anbietern sowie den Schutz ihrer Kundinnen und Kunden. Sie legt keinen einheitlichen Steuersatz auf private Bitcoin-Gewinne fest.
  • DAC8: Die Richtlinie erweitert den automatischen steuerlichen Informationsaustausch auf Kryptowerte. Sie betrifft die Erfassung und Meldung von Daten, nicht die Einführung einer neuen EU-weiten Gewinnsteuer.

Europa ist zudem nicht mit der EU gleichzusetzen. Für Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz sind eigene Vorschriften und internationale Abkommen zu berücksichtigen.

Bitcoin-Steuern im Ländervergleich

Die folgende Tabelle zeigt die Grundregeln in neun ausgewählten Ländern. Die Prozentsätze beziehen sich nicht überall auf dieselbe Bemessungsgrundlage. Sie sind deshalb keine Rangliste der tatsächlichen Steuerbelastung. Persönliche Voraussetzungen, Zusatzabgaben und regionale Sonderregeln können das Ergebnis verändern.

Bitcoin-Steuern in Europa: Ländertabelle 2026

Die Tabelle lässt sich seitlich scrollen.

Bitcoin-Steuern 2026: Neun Länder im Vergleich
LandGrundregel für private Bitcoin-AnlagenHaltefristen und wichtige Einschränkungen
Deutschland Gewinne nach mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei. Sonst persönlicher Einkommensteuersatz. Freigrenze: weniger als 1.000 € Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften pro Kalenderjahr. Kein Freibetrag. Gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Österreich Grundsätzlich 27,5 % auf realisierte Gewinne aus Neuvermögen. Neuvermögen: Anschaffung ab 1. März 2021, ohne Haltefristbefreiung. Altbestand bis einschließlich 28. Februar 2021 nach alten Regeln. KESt-Abzug durch verpflichtete inländische Anbieter.
Schweiz Kapitalgewinne aus privater Vermögensverwaltung grundsätzlich steuerfrei. Bitcoin-Bestände unterliegen der kantonalen beziehungsweise kommunalen Vermögenssteuer. Gewerbsmäßiger Handel ist steuerpflichtig.
Tschechien Befreiung nach mehr als drei Jahren möglich. Sonst grundsätzlich 15 % beziehungsweise 23 %, abhängig von der Steuerbemessungsgrundlage. Alternativ Befreiung bei jährlichen Krypto-Veräußerungserlösen bis 100.000 CZK. Für die Befreiung nach Haltedauer gilt ein jährlicher Erlösdeckel von 40 Mio. CZK. Beide Beträge beziehen sich auf Erlöse, nicht Gewinne.
Portugal Grundsätzlich steuerfrei ab 365 Tagen Haltedauer. Bei kürzerer Haltedauer regelmäßig 28 %. Zusätzliche Voraussetzungen zur steuerlichen Ansässigkeit der Beteiligten beachten: EU/EWR oder ein Staat mit einschlägigem Steuerinformationsaustausch. Eine Tarifoption ist möglich.
Frankreich Grundsätzlich 31,4 %: 12,8 % Einkommensteuer plus 18,6 % Sozialabgaben. Keine Haltefristbefreiung. Ausnahme bei jährlichen Veräußerungserlösen bis 305 €, nicht bei Gewinnen bis 305 €. Eine Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif kann gewählt werden.
Spanien 19 bis 30 % progressiv im allgemeinen Steuersystem. Keine Haltefristbefreiung. Maßgeblich ist die gesamte steuerpflichtige Spar-Einkommensbasis. Regionale Sonderregeln, Vermögensteuern und Meldepflichten für bestimmte Auslandsbestände beachten.
Italien 33 % auf ab 1. Januar 2026 realisierte Bitcoin-Gewinne. Keine Haltefristbefreiung. Die frühere 2.000-€-Grenze entfiel bereits 2025. Zusätzlich ist grundsätzlich eine wertbezogene Abgabe von 0,2 % jährlich zu berücksichtigen.
Niederlande Box 3: 36 % auf den steuerlich ermittelten Vermögensertrag, nicht auf jeden Verkaufsgewinn. Bitcoin zählt zu Anlagen und sonstigem Vermögen. Pauschaler Ertragsansatz 2026: 6,00 %. Ein niedrigerer nachgewiesener tatsächlicher Gesamtertrag ist zu berücksichtigen. Freibeträge und übriges Vermögen beeinflussen die Berechnung.

Stand: 10. September 2026. Vereinfachter Überblick für steuerlich ansässige Privatpersonen mit direkt gehaltenen Bitcoin. Die Bemessungsgrundlagen unterscheiden sich, deshalb sind die Prozentsätze keine Rangliste der tatsächlichen Steuerbelastung. Sonderregeln und zusätzliche Abgaben können gelten. Keine individuelle Steuerberatung.

Deutschland: Haltefrist und Reformdebatte

Beim Verkauf direkt gehaltener Bitcoin im Privatvermögen ist nach § 23 EStG entscheidend, ob zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Ist das der Fall, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei. Bei einer kürzeren Haltedauer oder einem Verkauf genau am Ende der Jahresfrist kann der persönliche Einkommensteuersatz greifen.

Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Steuerfrei bleibt der relevante Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres nur, wenn er weniger als 1.000 Euro beträgt. Ab 1.000 Euro ist grundsätzlich der gesamte relevante Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der darüberliegende Anteil. Die Grenze gilt nicht pro Plattform oder ausschließlich für Bitcoin.

Bei mehreren Käufen, etwa über einen Sparplan, müssen die Anschaffungszeitpunkte der jeweiligen Bestände nachvollziehbar bleiben. Eine starre Gleichsetzung von „einem Jahr“ mit 365 Tagen ist wegen der Fristberechnung und möglicher Schaltjahre nicht zuverlässig. Mehr dazu im Helpcenter zur einjährigen Bitcoin-Haltefrist in Deutschland.

Reformdebatte: Am 6. Juli 2026 kündigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2027 an, Kryptogewinne künftig wie Kapitaleinkünfte besteuern zu wollen. Die Petition 201716 zum Erhalt der Haltefrist erreichte laut dpa am 5. August 2026 das Quorum von 30.000 Unterschriften. Das ist von der geltenden Rechtslage zu trennen: Eine politische Ankündigung oder eine Petition ändert § 23 EStG nicht. Ob und wie eine Reform umgesetzt wird, einschließlich möglicher Übergangsregeln, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab.

Österreich: 27,5 % und automatischer KESt-Abzug

Für Bitcoin, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gilt in Österreich grundsätzlich das neue Besteuerungsregime. Realisierte Gewinne unterliegen seit dem 1. März 2022 regelmäßig dem besonderen Steuersatz von 27,5 %, unabhängig von der Haltedauer.

Bitcoin, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden, gelten grundsätzlich als Altbestand. Für sie bleiben die alten Regeln maßgeblich. Bei einer reinen privaten Anschaffung kann ein Verkauf nach Ablauf der alten Spekulationsfrist steuerfrei sein. Altbestand und später erhaltene zusätzliche Bitcoin dürfen dabei nicht pauschal gleichbehandelt werden.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen verpflichtete inländische Anbieter die Kapitalertragsteuer auf entsprechende Einkünfte einbehalten und abführen. 21bitcoin übernimmt diesen KESt-Abzug für in Österreich steuerpflichtige Kundinnen und Kunden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Soweit die Einkünfte durch einen korrekten KESt-Abzug endbesteuert sind, müssen diese grundsätzlich nicht nochmals erklärt werden. Andere Einkünfte, Transaktionen ohne entsprechenden Steuerabzug oder ein anbieterübergreifender Verlustausgleich können dennoch eine Steuererklärung erforderlich machen. Bei eingezahlten Bitcoin sind deshalb zutreffende Anschaffungskosten wichtig.

Ein Tausch zwischen Kryptowährungen, die unter das neue Regime fallen, löst grundsätzlich im Tauschzeitpunkt keine Besteuerung aus. Die Anschaffungskosten werden fortgeführt. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer endgültigen Steuerbefreiung des späteren Gewinns.

Welche Besonderheiten gelten in den anderen Ländern?

Frankreich, Italien und Spanien: Aktuelle Steuersätze beachten

Frankreich: Die französische Finanzverwaltung nennt für private Veräußerungsgewinne inzwischen einen Regelsatz von 31,4 %. Er setzt sich aus 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben zusammen. Die Ausnahme bis 305 Euro bezieht sich auf die jährlichen Veräußerungserlöse, nicht auf den Gewinn. Eine Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif kann gewählt werden.

Italien: Der Satz von 33 % gilt für ab dem 1. Januar 2026 realisierte Bitcoin-Gewinne bereits, er ist nicht nur angekündigt. Die frühere 2.000-Euro-Grenze entfiel 2025. Zusätzlich können eine wertbezogene Abgabe und Erklärungspflichten anfallen, auch ohne Verkauf. Die besondere 26-%-Regel für bestimmte Euro-E-Geld-Token gilt nicht für Bitcoin.

Spanien: Im allgemeinen Steuersystem reicht der progressive Tarif für die Spar-Einkommensbasis von 19 bis 30 %. Der obere Satz liegt damit nicht mehr bei 28 %. Er gilt nur für den entsprechenden oberen Teil der Bemessungsgrundlage, nicht pauschal für jeden Bitcoin-Gewinn. Regionale Sonderregeln und zusätzliche Pflichten bleiben zu beachten.

Tschechien und Portugal: Steuerfreiheit mit Bedingungen

Tschechien: Seit 2025 gibt es unter Voraussetzungen eine Befreiung nach mehr als drei Jahren Haltedauer und alternativ eine Befreiung für jährliche Krypto-Veräußerungserlöse bis 100.000 CZK. Der jährliche Deckel von 40 Millionen CZK für die Befreiung nach Haltedauer bleibt für Kryptowerte 2026 bestehen. Entscheidend sind jeweils Erlöse, nicht nur Gewinne. Ohne Befreiung können je nach Steuerbemessungsgrundlage 15 % beziehungsweise 23 % gelten.

Portugal: Gewinne aus privat gehaltenen Bitcoin können ab 365 Tagen Haltedauer von der Besteuerung ausgenommen sein. Die Regel ist jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, unter anderem an die steuerliche Ansässigkeit der Beteiligten in der EU, im EWR oder in einem Staat mit einschlägigem Steuerinformationsaustausch. Bei kürzerer Haltedauer gilt regelmäßig der besondere Satz von 28 %, mit einer möglichen Tarifoption.

Schweiz und Niederlande: Auch Bestände sind steuerlich relevant

Schweiz: Private Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerfrei. Bitcoin-Bestände gehören aber zum steuerbaren Vermögen. Die Belastung hängt unter anderem von Kanton, Gemeinde und persönlichen Freibeträgen ab. Eine Einstufung als gewerbsmäßiger Handel verändert die Behandlung der Gewinne.

Niederlande: Bitcoin gehört bei privater Anlage grundsätzlich in Box 3. Besteuert wird der steuerlich ermittelte Vermögensertrag, nicht einfach jeder einzelne Verkaufsgewinn. Der Box-3-Steuersatz beträgt 2026 36 %. Für Bitcoin als sonstige Anlage gilt im pauschalen Modell ein Ertragsansatz von 6,00 %. Ist der nachgewiesene tatsächliche Gesamtertrag niedriger, ist dies bei der endgültigen Besteuerung zu berücksichtigen. „Keine Gewinnsteuer“ wäre deshalb als Zusammenfassung irreführend.

DAC8: Datenerfassung ab 2026, erster Austausch 2027

DAC8 erweitert den automatischen steuerlichen Informationsaustausch in der EU auf Kryptowerte. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Berichtsjahr und dem Zeitpunkt der Übermittlung:

  • Ab 1. Januar 2026: Betroffene Anbieter erfassen die erforderlichen Daten für den ersten Berichtszeitraum 2026. Dazu gehören unter anderem Identitäts- und Steueransässigkeitsdaten sowie Angaben zu meldepflichtigen Transaktionen.
  • Im Jahr 2027: Die Anbieter übermitteln die Daten für 2026 an die zuständigen nationalen Behörden. Die konkreten Meldefristen richten sich nach der jeweiligen nationalen Umsetzung.
  • Bis 30. September 2027: Der erste automatische Austausch der betreffenden Daten zwischen den EU-Steuerbehörden ist vorgesehen.

Gemeldet werden unter anderem nach Kryptowert zusammengefasste Beträge und Transaktionsangaben. Das ist kein pauschaler Echtzeitzugriff des Finanzamts auf jede Wallet und keine automatische Berechnung deiner individuellen Steuer.

DAC8 ersetzt weder die eigene Steuererklärung noch die Dokumentation von Anschaffungskosten und Haltedauern. Auch garantiert die Richtlinie nicht, dass für jede Person automatisch ein vollständiger Steuerreport bereitsteht. Steuerpflichten bestanden bereits vor DAC8.

Was bedeutet das für dich?

  • Steuerliche Ansässigkeit klären: Maßgeblich sind in erster Linie die Regeln deines Steuerwohnsitzes, nicht allein der Sitz der App oder Börse. Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter verlagert deine Steuerpflicht nicht automatisch in dieses Land. Bei mehreren Wohnsitzen oder einem Umzug können zusätzliche Regeln und Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden.
  • Gewinne und Erlöse auseinanderhalten: Deutschland knüpft die Freigrenze an den relevanten Gesamtgewinn. Die genannten Schwellen in Frankreich und Tschechien beziehen sich dagegen auf Veräußerungserlöse. Diese Größen sind nicht austauschbar.
  • Transaktionen vollständig dokumentieren: Bewahre Kauf- und Verkaufsdaten, Anschaffungskosten, Gebühren sowie Nachweise zu Übertragungen zwischen eigenen Wallets auf. Ein einzelner Plattformauszug erfasst nicht zwangsläufig deine vollständige Historie.
  • Steuerabzug nicht mit vollständiger Erledigung verwechseln: Ein korrekter KESt-Abzug kann in Österreich die betreffenden Einkünfte abgelten. Andere steuerlich relevante Vorgänge bleiben gesondert zu prüfen.

21bitcoin unterstützt dich mit Kontoauszügen als PDF und CSV sowie einem Haltefrist-Tracker für Deutschland. In Österreich kommt der gesetzlich vorgesehene KESt-Abzug hinzu. Wie diese Funktionen arbeiten, erklärt die Übersicht zu Bitcoin-Steuern und Nachweisen bei 21bitcoin. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Fazit

2026 unterscheiden sich die Bitcoin-Steuern in Europa weiterhin deutlich. Neben den Steuersätzen sind Haltefristen, Erlösgrenzen, Vermögensabgaben und Erklärungspflichten entscheidend. DAC8 vereinheitlicht den Informationsaustausch innerhalb der EU, nicht die persönliche Steuerlast. Wer die Regeln des eigenen Steuerwohnsitzes kennt und seine Transaktionen nachvollziehbar dokumentiert, schafft die Grundlage für eine korrekte steuerliche Behandlung.

Häufige Fragen

Gibt es eine EU-weite Steuer auf Bitcoin?

Es gibt keinen einheitlichen EU-Steuersatz auf private Bitcoin-Veräußerungsgewinne. MiCAR regelt den Kryptomarkt, DAC8 den steuerlichen Informationsaustausch. Die persönliche Besteuerung richtet sich weiterhin nach den jeweils anwendbaren nationalen Regeln.

Wo in Europa können Bitcoin-Gewinne steuerfrei sein?

Unter Voraussetzungen in Deutschland nach mehr als einem Jahr, in Portugal ab 365 Tagen und in Tschechien nach mehr als drei Jahren. Tschechien kennt zusätzlich eine Erlösgrenze. In der Schweiz sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei. Vermögenssteuern, Meldepflichten und die im Artikel beschriebenen Einschränkungen können trotzdem gelten.

Gilt die deutsche Haltefrist auch bei einer österreichischen App?

Der Sitz des Anbieters allein entscheidet nicht über deine persönliche Besteuerung. Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und Bitcoin direkt im Privatvermögen hält, unterliegt grundsätzlich den deutschen Regeln. Der österreichische Steuersatz gilt nicht automatisch nur deshalb, weil die genutzte App aus Österreich stammt.

Muss ich Bitcoin-Gewinne in der Steuererklärung angeben?

Das hängt vom Land und vom konkreten Vorgang ab. In Deutschland sind steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne grundsätzlich über die Anlage SO zu erklären. In Österreich müssen korrekt endbesteuerte Einkünfte regelmäßig nicht nochmals angegeben werden. Andere Einkünfte und zusätzliche Meldepflichten sind davon getrennt zu prüfen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin auf meine eigene Wallet sende?

Die reine Übertragung zwischen eigenen Wallets ist in Deutschland und Österreich grundsätzlich kein Verkauf, solange die Bitcoin weiterhin dir gehören. Anschaffungsdaten und Übertragungsnachweise solltest du trotzdem aufbewahren. Eine Zahlung an eine andere Person ist anders zu beurteilen.

Seit wann gilt DAC8, und wann werden Daten ausgetauscht?

Der erste Berichtszeitraum beginnt am 1. Januar 2026. Die zugehörigen Meldungen der Anbieter und der erste automatische Austausch zwischen den EU-Steuerbehörden folgen 2027. Für den ersten Behördenaustausch ist der 30. September 2027 die maßgebliche Frist.

Ist die Bitcoin-Haltefrist in Deutschland bereits abgeschafft?

Für die hier dargestellte Rechtslage am 10. September 2026 gilt weiterhin die Jahresfrist des § 23 EStG. Die angekündigte Reform ist davon zu unterscheiden. Vor einem späteren Verkauf sollte der dann geltende Gesetzesstand erneut geprüft werden.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die Darstellung ist vereinfacht und nicht abschließend. Steuerrecht und Verwaltungspraxis können sich ändern. Für die Beurteilung deiner persönlichen Situation wende dich an eine qualifizierte Steuerberatung.

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