Anfrage von Strafverfolgungsbehörden

Dieses Anfrageformular steht ausschließlich Strafverfolgungsbehörden (insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaften) aus Österreich und Deutschland zur Verfügung. Als in Österreich ansässiges Unternehmen unterliegt die FIOR Digital GmbH den einschlägigen österreichischen Rechtsvorschriften sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bearbeitung behördlicher Anfragen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Zuständigkeiten und Verfahren.
Anfragen von Behörden anderer Staaten können nicht über dieses Formular bearbeitet werden. Solche Anfragen sind ausschließlich über die hierfür vorgesehenen formellen nationalen oder internationalen Rechtshilfewege an die zuständigen österreichischen Behörden zu richten.

Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten:

  1. Wir benötigen einen Nachweis über die Gültigkeit, Rechtsfähigkeit und Kompetenz der Behörde, die dir die Vollmacht erteilt hat. In diesem Zusammenhang solltest du die erforderlichen Unterlagen vorbereiten, um den Nachweis zufriedenstellend zu erbringen.
  2. Außerdem musst du deine Identität und deine Befugnisse nachweisen.
  3. Wir prüfen jeden Fall. Du solltest aber immer bedenken, dass dein Antrag möglicherweise nicht die erforderliche Rechtsfähigkeit aufweist oder mit anderen geltenden Gesetzen, sei es im Inland oder im Ausland, in Konflikt steht.
  4. Du solltest klar darlegen, worum es in deinem Antrag geht und was wir unternehmen müssen, um dir zu helfen.
  5. Du bist dir bewusst, dass du bei einem unberechtigten Antrag strafrechtlich verfolgt werden kannst.

Reiche deine Anfrage ein

Nach Eingang der Anfrage wird unser Team die Anfrage bestätigen, untersuchen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen anfordern. 21bitcoin ist bestrebt, alle Anfragen fair und angemessen zu behandeln und wird dich informieren, sobald eine Entscheidung bezüglich der Anfrage getroffen werden konnte.