AWV-Meldepflicht beim Bitcoin-Kauf

21bitcoin
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01.08.2025
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Taschenrechner, Warndreieck vor Banknoten

1. In Kürze

  • AWV-Meldepflicht besteht ab €12.500: Zahlungen ins Ausland oder aus dem Ausland über €12.500 müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden.
  • Frist für die Meldung: Du hast bis zum siebten Kalendertag des auf die Transaktion folgenden Monats Zeit, die Meldung vorzunehmen.
  • Vorsicht bei großen Auszahlungen: Größere Auszahlungen von Kryptobörsen im Ausland auf deutsche Konten müssen gemeldet werden, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Vorteil eines deutschen Bankkontos: Mit 21bitcoin und unserem deutschen Bankkonto kannst du dir die AWV-Meldung sparen, da deine Transaktionen in Deutschland bleiben.

In Deutschland gibt es klare Regelungen für den internationalen Zahlungsverkehr, um den Fluss von Kapital ins und aus dem Land zu überwachen. Eine zentrale Regelung dabei ist die AWV-Meldepflicht (Außenwirtschaftsverordnung), die für Zahlungen ins Ausland und aus dem Ausland greift. Auch bei Euro-Überweisungen für den Bitcoin-Kauf kann die Regelung greifen.

2. Was ist die AWV-Meldepflicht?

Die AWV-Meldepflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Sie verpflichtet in Deutschland ansässige Personen und Unternehmen bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen an die Deutsche Bundesbank zu melden. Dies betrifft Zahlungen ab €12.500, die entweder ins Ausland überwiesen werden oder aus dem Ausland nach Deutschland fließen. 

Die Meldepflicht dient in erster Linie statistischen Zwecken. Sie ermöglicht es der Bundesbank, den internationalen Kapitalverkehr zu beobachten und eine Außenwirtschaftsstatistik zu erstellen.

3. Was muss im Rahmen der AWV-Meldepflicht gemeldet werden?

Die AWV-Meldepflicht greift, sobald eine Zahlung ins oder aus dem Ausland den Betrag von €12.500 überschreitet. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche Überweisungen. 

Wichtige Punkte, die unter die AWV-Meldepflicht fallen:

  • Überweisungen ins oder aus dem Ausland ab €12.500, unabhängig vom Zweck.
  • Kryptotransaktionen: Umtausch von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in Euro oder Fiatwährungen, sofern der Betrag €12.500 übersteigt.
  • Mehrere kleine Überweisungen: Auch wenn du mehrere kleinere Beträge überweist, die zusammen mehr als €12.500 ausmachen, musst du sie melden - eine Aufteilung zur Umgehung der Meldepflicht ist nicht möglich.
  • Barzahlungen ins oder aus dem Ausland.
  • Fremdwährungstransaktionen, egal ob in Euro oder anderen Währungen.
  • Kapitalanlagen und Investitionen in ausländische Unternehmen oder Projekte.

Die Meldung kann einfach telefonisch bei der Bundesbank unter 0800 / 1234-111 oder online über das Allgemeine Meldeportal Statistik erfolgen.

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn du dir unsicher bist, ob eine Transaktion meldepflichtig ist, solltest du dich direkt bei der Bundesbank informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Verletzung der AWV-Meldepflicht kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer eine meldepflichtige Transaktion nicht an die Bundesbank meldet, muss mit einem Bußgeld von bis zu €30.000 rechnen. 

Es ist daher wichtig, die AWV-Meldepflicht ernst zu nehmen und darauf zu achten, dass alle meldepflichtigen Transaktionen fristgerecht gemeldet werden. 

In der Regel hast du bis zum siebten Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats Zeit, die Meldung vorzunehmen. Die genaue Frist hängt also vom Datum der Transaktion ab - je früher die Zahlung erfolgt, desto mehr Zeit hast du für die Meldung.

5. Warum die AWV-Meldepflicht bei Bitcoin und Krypto besonders wichtig ist

Der internationale Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum hat in den letzten Jahren stark zugenommen. 

Hier liegt ein für viele Krypto-Nutzer oft übersehenes Risiko: Auch wer eine größere Auszahlung von einer Kryptobörse mit ausländischem Bankkonto auf sein deutsches Bankkonto vornimmt und diese nicht meldet, riskiert Bußgelder. Da es sich bei solchen Auszahlungen oft um hohe Summen handelt, kann die AWV-Meldepflicht schneller relevant werden, als man denkt.

Sonderfall: Du hast bei der Kryptobörse ein eigenes Konto für den Handel eingerichtet. In diesem Fall ist erst der Kauf der Kryptowährung meldepflichtig und nicht bereits die Überweisung, da ein Geldtransfer von einem deiner Konten auf ein anderes deiner Konten von der Meldepflicht ausgenommen ist. 

6. Warum unser deutsches Bankkonto bei der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte für dich von Vorteil ist

Wir von 21bitcoin bieten dir als Bitcoin-Broker mit deutschem Bankkonto eine klare Erleichterung: Solange du Zahlungen von und auf dein deutsches Bankkonto durchführst, entfällt die AWV-Meldepflicht. Das heißt, du ersparst dir den Aufwand einer Meldung bei der Bundesbank. Deine Transaktionen bleiben im Inland und du musst dir keine Gedanken über mögliche Bußgelder oder Meldungen an staatliche Stellen machen.

7. Fazit: AWV-Meldepflicht im Kryptobereich – mit uns stressfrei bleiben

Die AWV-Meldepflicht kann bei Nichtbeachtung schwerwiegende Folgen haben. Gerade im Kryptobereich, wo häufig internationale Transaktionen stattfinden, ist es wichtig, sich der Meldepflicht bewusst zu sein.

Mit einem deutschen Bankkonto vermeidest du unnötige Meldepflichten und deine Transaktionen bleiben einfach und unkompliziert.

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