Bitcoin ist längst mehr als ein digitales Experiment – für viele stellt es einen festen Bestandteil der privaten Vermögensplanung dar. Mit wachsender Popularität steigt jedoch auch die Bedeutung steuerlicher Fragestellungen. Wie wird Bitcoin in Deutschland besteuert? Worauf müssen Anleger bei der Krypto-Steuer achten? Und welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich bei der Nutzung von Krypto-Plattformen?
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Aspekte für Bitcoin-Investoren im Jahr 2025.
Krypto-Steuer: So wird Bitcoin in Deutschland behandelt
Bitcoin gilt in Deutschland steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut – nicht als gesetzliches Zahlungsmittel oder klassisches Finanzprodukt. Das bedeutet: Gewinne aus dem privaten Handel mit Bitcoin unterliegen der Einkommensteuer (§ 23 EStG), sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.
Wird die Jahresfrist überschritten, sind Veräußerungsgewinne steuerfrei – ein erheblicher Vorteil gegenüber klassischen Kapitalanlagen, die der Abgeltungsteuer
unterliegen.
Jahresfrist gilt auch bei Nutzung auf Krypto-Plattformen
Lange herrschte Unklarheit darüber, ob sich die steuerliche Jahresfrist verlängert, wenn Bitcoin über Drittplattformen genutzt wird. Diese Unsicherheit wurde durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bzw. bereits durch die Vorversion vom 10. Mai 2022 beseitigt:
Die Jahresfrist bleibt bestehen, auch wenn Bitcoin auf Krypto-Plattformen gehalten oder genutzt wird – etwa zur Verwahrung oder durch automatisierte Strategien ohne Eigentumsübertragung.
Das bedeutet: Selbst bei der Nutzung von Plattformen wie 21bitcoin bleibt es bei der Jahresfrist für steuerfreie Veräußerungen.
Sonstige Einkünfte: Was bei Nebeneinnahmen mit Bitcoin gilt
Wer Bitcoin verwendet und dafür Vergütungen – etwa in Form von Boni, Cashback, Lending oder Referral-Prämien – erhält, muss diese in der Steuererklärung angeben. Solche Einkünfte gelten als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
Zu beachten:
- Solche Einnahmen sind steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer.
- Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro jährlich – wird diese überschritten, ist der gesamte
Betrag steuerpflichtig. - Die Besteuerung erfolgt zum individuellen Einkommensteuersatz.
Dokumentationspflicht für Krypto-Investoren
Anleger sind verpflichtet, sämtliche Transaktionen rund um Bitcoin lückenlos zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere:
- Kauf- und Verkaufsdatum
- Anschaffungs- und Veräußerungskosten
- Erhaltene Vergütungen oder sonstige Leistungen
- Verwendete Plattform oder Wallet
- Transaktionsgebühren
- Umrechnungskurs in Euro
Gewerblichkeit: Wann wird privater Handel zum Gewerbe?
Auch beim Handel mit Bitcoin kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen – etwa bei Mining. In diesem Fall greifen andere steuerliche Regelungen, einschließlich Gewerbesteuerpflicht.
Anzeichen für gewerbliche Krypto-Aktivität:
- Regelmäßige Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht
- Nutzung professioneller Infrastruktur oder Wiederverkaufsabsicht
→ Checkliste: Gewerbliche oder private Krypto-Nutzung? Krypto Steuerberater - Steuerberatung für Kryptowährung
Fazit: Krypto-Steuer strategisch nutzen
Bitcoin-Anleger profitieren in Deutschland von interessanten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere durch die steuerfreie Veräußerung nach Ablauf der Jahresfrist. Wer zusätzliche Einnahmen generiert, muss diese korrekt versteuern, kann aber weiterhin von der günstigen Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte profitieren.
Damit aus steuerlichen Chancen keine Fallstricke werden, empfiehlt sich eine rechtzeitige und professionelle Steuerplanung – idealerweise in Zusammenarbeit mit einer auf Kryptowährungen spezialisierten Kanzlei.
Über den Autor
Maximilian Klein ist Steuerberater und Gründer der auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberatungskanzlei Klein mit Sitz in Düsseldorf. Mit seiner langjährigen Expertise im Bereich Krypto-Steuerrecht unterstützt er private Anleger und Unternehmen bei der rechtskonformen und strategisch optimalen Besteuerung digitaler Vermögenswerte. Mehr über ihn und das Team finden Sie unter: https://kleinstb.de/ueber-uns/
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